I <3 Grundrechte: Justizministerium ruft zum Kreativwettbewerb

Studierende aller Fachrichtungen sollen in einem Wettbewerb für die Bedeutung der Grundrechte im digitalen Raum werben. Ausrichter ist das Bundesjustizministerium.

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Das Bundesjustizministerium hat Studierende aller Fachrichtungen dazu aufgerufen, sich im Rahmen eines Kreativwettbewerbs mit den Grundrechten in der digitalen Welt auseinander zu setzen. Unter dem Leitspruch "Mach dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte!" soll dargestellt werden, wie wichtig diese für die Wahrung der Privatsphäre im Netz sind. Beschäftigen sollen sich Teilnehmer auch damit, ob das Internet die Grundrechte mittel- oder unmittelbar gefährdet. Weiterhin soll es um die Folgen neuer technischer Errungenschaften für den Grundrechtsschutz gehen.

Motto des Wettbewerbs

(Bild: BMJ)

Das Ministerium bittet um die Einreichung von Filmen, Websites, Web 2.0-Projekten, Präsentationen oder Fotostory. Teilnehmen dürfen Einzelpersonen oder Teams mit bis zu fünf Mitgliedern. Einsendeschluss des Wettbewerbs ist der 15. März 2013. Für die besten Einsendungen versprechen die Organisatoren Geldpreise in Höhe von 3000, 2000 und 1000 Euro. Sieben weitere Teilnehmer sollen mit einem Medientraining prämiert werden.

Laut den Organisatoren hat die Bundesregierung mit der Abschaffung von Websperren bereits bewiesen, dass sie den Wert der individuellen Freiheit im Netz als zentralen Wert verstehe. Politik und Netzgemeinde sollten nun in einem dauerhaften Prozess für die Grundrechte im digitalen Raum werben. Das solle auch Chancen aufzeigen, "damit nicht immer nur auf die Risiken der digitalen Welt hingewiesen wird". (mho)