Mobbing ist kein Arbeitsunfall

Mobbing am Arbeitsplatz kann einen Arbeitnehmer krank machen. Auf eine Anerkennung der Diagnose als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall dürfen Betroffene aber nicht hoffen.

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Von
  • Marzena Sicking

Mobbing am Arbeitsplatz kann zweifelsohne negative gesundheitliche Folgen für das Opfer nach sich ziehen. Deshalb sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, gegen entsprechende Auswüchse in ihrer Firma vorzugehen. Tut der Arbeitgeber das nicht oder erkrankt der betroffene Arbeitnehmer dennoch aufgrund der psychischen Belastung, gibt es keine Versicherung, die den Mitarbeiter dafür entschädigt. Mobbing ist zwar ein Straftatbestand, doch die Anerkennung der gesundheitlichen Folgen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall bleibt den Opfern weiterhin verwehrt. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichen Urteil bestätigt (vom 23.10.2012, Az. L 3 U 199/11).

Geklagt hatte eine Frau, die nach eigener Aussage in ihrer Firma gemobbt wurde. In dem Unternehmen wurden massiv negative Gerüchte über ihre Person verbreitet. Die Behauptungen der Mobber waren alle haltlos. Doch der Rufmord zeigte Wirkung: Bei der Frau aus Fulda stellten sich erhebliche psychische Störungen ein. Die Klägerin führte diese ausschließlich auf das Mobbing am Arbeitsplatz zurück, da sie vorher absolut gesund war. Da die Ursache in den schlechten Arbeitsbedingungen lag, forderte sie von der gesetzlichen Unfallkasse Hessen eine Entschädigung.

Die Unfallkasse lehnte jedoch mit der Begründung ab, dass Mobbing keine Berufskrankheit sei und deshalb auch nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt werden könne. Auch eine Einstufung als Arbeitsunfall komme nicht in Betracht. Die betroffene Arbeitnehmerin klagte und musste vor Gericht eine Niederlage einstecken. Die gesetzliche Unfallkasse muss nur für anerkannte Berufskrankheiten bezahlen. Für eine solche Einstufung werde aber vorausgesetzt, dass eine bestimmte Berufsgruppe von dem Problem deutlich häufiger betroffen ist, als andere Arbeitnehmer. Eine Berufskrankheit ist also nicht nur eine Beeinträchtigung, die durch den Job entsteht, sondern eine, die sich klar bestimmten Berufen zuordnen lässt. Dies sei hier aber nicht der Fall, so die Richter. Vielmehr würde Mobbing durch alle Berufsgruppen und auch im privaten Bereich vorkommen. Auch eine Anerkennung als Arbeitsunfall komme nicht in Betracht, weil dazu eine zeitliche Begrenzung der Einwirkung auf höchstens eine Arbeitsschicht vorliegen müsste und das sei hier auch nicht der Fall. (map)
(masi)