eBay-Angebot mit Stolperfalle für private Verkäufer

Mit seiner Januar-Werbung führt eBay private Anbieter unter Umständen aufs Glatteis. Denn wer die "0-Cent-Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen"-Promotion nutzt, riskiert eine Abmahnung.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Unbeliebte Weihnachtsgeschenke schnell wieder loswerden? Das geht bekanntermaßen auch bei eBay. Passend dazu hat sich die Auktionsplattform im Januar eine Werbemaßnahme einfallen lassen, die ziemlich verlockend klingt: "0-Cent-Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen". Die Aktion ist laut zugehöriger eBay-Info ausschließlich für private Verkäufer gedacht, die ihre Artikel mit Apps für iPhone, iPad oder Android bzw. dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay einstellen.

Doch genau die, sollten das Angebot lieber nicht annehmen oder zumindest nicht voll ausnutzen, wie Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock warnt: "Ein privater Verkäufer, der 100 Angebote gleichzeitig bei eBay anbietet, ist im Rechtssinne kein privater Verkäufer mehr." Wer die Promotion-Aktion voll ausnutzt und 100 Artikel bei eBay einstellt, könne demnach erhebliche Probleme bekommen, "mit der Folge, dass private Verkäufer die 0-Cent-Angebotsgebühr sehr viel teurer zu stehen kommen", so Rechtsanwalt Richard.

Der Experte wundert sich sehr über die Aktion von eBay, denn die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer regelmäßig oder im größeren Umfang bei eBay verkauft, ist kein Privatverkäufer mehr, sondern Gewerbetreibender. Die Grenzen werden dabei niedriger angesetzt, als so mancher (noch) privater Anbieter ahnt: "Der BGH nimmt bereits bei 25 Käuferbewertungen einen gewerblichen Verkauf an, andere Gerichte teilweise sogar schon bei zehn neuen Markenartikeln oder bei 40 Verkäufen von gleichartigen Produkten".

Wer 100 Angebote gleichzeitig bei eBay einstellt, kann also eigentlich nicht mehr als privater Verkäufer auftreten. Die Folgen sind weitreichend: Plötzlich ist der Anbieter ein gewerblicher Verkäufer und muss Angaben zu Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen machen. Auch ein kompletter Ausschluss der Gewährleistung ist dann nicht mehr möglich, warnt der Jurist.

Außerdem droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung: "Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es Abmahner gibt, die bei eBay zielgerichtet nach pseudo-privaten Verkäufern suchen. Solche Werbeaktionen bieten ihnen reichlich Stoff". Wenn man bedenkt, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung schnell Kosten zwischen 400 und 900 Euro mit sich bringt, ist das kostenlose Einstellen bei eBay in diesem Umfang dann auch gar nicht mehr so preiswert. Wer keine Ambitionen hat, vom privaten zum gewerblichen Händler zu mutieren, sollte von der Teilnahme an solchen Aktionen also lieber die Finger lassen. (map)
(masi)