Auskunftsanfrage als unzumutbare Belästigung

Ohne ausdrückliche Zustimmung darf Werbung auch per Fax nicht verschickt werden. Auch eine Datenabfrage kann dabei als unzumutbare Belästigung gewertet werden.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Mit unerwünschter Werbung haben nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer zu kämpfen. Als solche betrachtete der Inhaber einer Gärtnerei das Fax, das er im Oktober 2012 vom Betreiber einer Wirtschaftsdatenbank erhielt. In dem zweiseitigen Schreiben wurde er aufgefordert, Auskunft zum Jahresumsatz 2011 und zu den Umsatzerwartungen für 2012 zu geben. Außerdem wurde nach der Umsatzsteueridentifikationsnummer, der Zahl der Mitarbeiter und der Import-/Exportquote gefragt.

Der Inhaber sah aber keinen Grund, die Fragen zu beantworten. Im Gegenteil, er meldete den Vorfall der Wettbewerbszentrale, die vor dem Landgericht Ulm eine Klage einreichte. Nach Ansicht der Interessenvertreter lag hier eine unlautere, belästigende geschäftliche Handlung vor. Denn der Betreiber der Gärtnerei hatte gegenüber der Wirtschaftsdatenbank zu keinem Zeitpunkt sein Einverständnis mit einer Kontaktaufnahme per Telefax erklärt.

Das Landgericht Ulm schloss sich dieser Auffassung an. Wie die Richter laut Mitteilung der Wettbewerbszentrale in ihrem Urteil (vom 22.1.2013, Az. 10 O 102/12) erklärten, rechtfertige die Veröffentlichung der Telefaxnummer im Telefonbuch oder anderen öffentlich zugänglichen Verzeichnissen die Datenabfrage per Telefax nicht. Desweiteren urteilten die Richter, dass es sich beim dem Auskunftsschreiben zur Datenerhebung nicht nur um eine einfache Anfrage, sondern eindeutig um eine geschäftliche Handlung handele. Diese unterliege somit den Vorschriften über die belästigende Werbung nach dem UWG. Somit hätte der Betreiber der Wirtschaftsdatenbank erst eine ausdrückliche Einwilligung der Gärtnerei einholen müssen. Liegt diese nicht vor, stelle das Versenden des Faxschreibens auch bei Abwägung der gegenseitigen Interessen von Unternehmen und Wirtschaftsdatenbank eine unzumutbare Belästigung dar. (map)
(masi)