Bundesregierung über Drohnen: "Fähigkeitserweiterung bestehender Wirksysteme"

Die Bundeswehr besitzt in Deutschland 347 einsatzfähige Flugdrohnen der unterschiedlichsten Leistungsklassen, vom kleinen Quadcopter bis zum großen Aufklärer Eurohawk. Sie könnten auch als waffentragende Systeme eingesetzt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Bundeswehr besitzt in Deutschland 347 einsatzfähige Flugdrohnen der unterschiedlichsten Leistungsklassen, vom kleinen Quadcopter bis zum großen Aufklärer Eurohawk. Rund 60 weitere Systeme sind im Afghanistan im Einsatz. Nicht in der Aufstellung enthalten sind polizeiliche Aufklärungsdrohnen mit einem Abfluggewicht von unter 150 Gramm. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei) hervor.

Während alle Bundeswehr-Drohnen wie der Eurohawk mit einer militärischen Zulassung und militärischer Flugüberwachungstechnik betrieben werden, geht die Bundesregierung davon aus, dass Drohnen langfristig in den Planungen der EASA für einen Single European Sky des einheitlichen Luftverkehrsmanagements integriert werden, das ab 2016 realisiert werden soll. Dies hätte generell zur Folge, dass militärischen wie zivilen Drohnen der MALE- und HALE-Klassen keine eigens zugewiesenen Luftkorridore für Aufstieg bzw. Landung zugewiesen würden, weil sie in den allgemeinen Flugbetrieb integriert werden.

Beim militärischen Einsatz von Drohnen schließt die Bundesregierung nicht aus, dass die großen Aufklärungs-Drohnen auch als waffentragende Systeme zum Einsatz kommen können, "falls das Prinzip der Friedenssicherung durch Abschreckung versagt". Für Bundesregierung wie Bundeswehr seien Drohnen nichts weiter als eine "Fähigkeitserweiterung bestehender Wirksysteme. Die Möglichkeit einer späteren Bewaffnung ist daher bei Entscheidungen aus der Sicht der Bundeswehr mit zu beachten", heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Die Auffassung der Bundesregierung, dass ein nachträglicher Umbau zum waffentragenden System zu einem Sicherheitsgewinn führen kann, wird vom Linken-Abgeordneten Andrej Hunko kritisiert. "Dieser Drohnen-Strategie trete ich vehement entgegen. Das Gleiche gilt für die Aufrüstung mit Aufklärungsdrohnen. Im Rahmen der Amtshilfe können diese, wie etwa beim G8-Gipfel in Heiligendamm, für polizeiliche Zwecke im Innern eingesetzt werden", heißt es in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) zur Antwort der Bundesregierung. In ihr begrüßt Hunko den Einsatz von Drohnen im zivilen Einsatz, warnt aber vor polizeilichen Einsatzszenarien, in denen etwa die Grundrechte von Demonstranten missachtet würden. (jk)