Fristgerecht: Briefumschlag als Beweismittel

Wer Post bekommt, auf die er innerhalb bestimmter Fristen reagieren muss, sollte den Briefumschlag lieber nicht wegwerfen. Denn der dient im Zweifelsfall als Beweismittel.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Wer Briefe bekommt, die mit einer Frist verbunden sind (beispielsweise eine Abmahnung), der sollte den Briefumschlag nicht wegwerfen und zumindest bei der Zustellung per Postzustellungsurkunde auch das vom Postboten auf dem Umschlag eingetragene Zustellungsdatum kontrollieren. Denn ein eigener Eingangsstempel oder -eintrag reicht als späterer Beweis für das genaue Zustellungsdatum nicht aus. Darauf weist die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hin.

Hintergrund ist ein Fall, der vor dem Bundesfinanzhof verhandelt und dessen Urteil jetzt veröffentlicht wurde (vom 13.9.2012, Az. XI R 40/11). In dem Fall ging es um die versäumte Revisionsfrist einer Kindergeld-Klage. Auf das entsprechende Schreiben des Finanzgerichts hätte innerhalb eines Monats reagiert werden müssen. Der Brief wurde per Einwurf an einem Samstag in die Anwaltskanzlei des Betroffenen zugestellt. Die Assistentin entnahm die Post erst nach dem Wochenende und stempelte den Brief mit dem Entnahmetag als Eingangsdatum ab, so dass der Anwalt von einer längeren Frist ausging und die Revision am Ende zwei Tage zu spät einreichte. Die Anwaltskanzlei hatte den Fehler begangen und der Betroffene hatte daraufhin den Schaden, denn der Bundesfinanzhof sah die Frist dennoch als verstrichen an und wies die Klage ab, das Nachsehen hatte der Mandant.

Der Anwalt wäre nämlich dazu verpflichtet gewesen, die Frist noch mal genau zu überprüfen. Auf einen Eingangsstempel der Kanzlei hätte er sich nicht verlassen dürfen. Das sollten auch Unternehmer nicht tun, die entsprechende Post bekommen. Denn in der Regel befindet sich auf dem Briefumschlag ein entsprechender Vermerk über das Datum der tatsächlichen Zustellung. Deshalb sollte man den Briefumschlag immer zu dem Brief dazu heften und keinesfalls entsorgen. Fehlt der Briefumschlag, sollte das Schreiben umgehend beantwortet oder bei der Post bezüglich des genauen Zustellungsdatums nachgeforscht werden. (map)
(masi)