Frankreich: Gewerkschaft fordert 140 Euro Strafe für Raubkopien

Die Gewerkschaft unabhängiger Musikproduzenten Frankreichs (UPFI) fordert die Einführung einer Strafzettel-ähnlichen Geldstrafe von 140 Euro für Verstöße gegen das Urheberrecht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 85 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Gilles Lopez

Auf der internationalen Musikmesse MIDEM in Cannes plädierte die Gewerkschaft der unabhängigen Musikproduzenten Frankreichs (UPFI) für eine automatische Bestrafung von Verstößen des Urheberrechts mit einer Geldstrafe, ähnlich Strafzetteln im Straßenverkehr. Das vereinfachte Verfahren soll das Three-Strikes-Modell erweitern, das bisher nur in wenigen, vereinzelten Fällen zur Anwendung kam und Vertretern der Musikindustrie als zu schwerfällig erscheint.

Stephan Bourdoiseau, Vorsitzender der UPFI, hält den Schutz der Kulturindustrie durch die französische Regierung für unzureichend.

Bisherige Verstöße konnten mit einer Sperre des Internetanschlusses geahndet werden. Nun fordert Jérôme Roger, Leiter der UPFI, zusätzlich zum existierenden Verfahren eine automatisch verhängte Geldstrafe in Höhe von 140 Euro. Die UFPI schlägt vor, dass die Regierungs-Kommission unter Pierre Lescure, die mit der Untersuchung der Arbeit der Copyright-Behörde HADOPI betraut wurde, ihren Vorschlag untersucht.

Der Gewerkschaft zufolge haben die verschiedenen französischen Regierungen in den vergangenen zehn Jahren den Ausbau des Hochgeschwindigkeits-Internet zum Nachteil der Kulturindustrie vorangetrieben. Diese Feststellung untermauere die Tatsache, dass die Musikindustrie auch in 2012 einen Umsatzrückgang von fünf Prozent hinnehmen musste. Zwar hätten laut Stephan Bourdoiseau, dem Vorsitzenden der UFPI, die Regierungen verschiedene Maßnahmenkataloge und Gesetze zum Schutz der Kulturindustrie erlassen, diese seien aber insgesamt unzureichend. (gil)