Bundesregierung hält "Big-Brother-Szenarien" bei RFID für weit hergeholt

In einer Unterrichtung an den Bundestag bezeichnet die Bundesregierung die allgegenwärtige Überwachung mit Funkchips als "noch völlig unrealistisch". Sie will der Wirtschaft weiter Raum zur Selbstregulierung geben.

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In einer Unterrichtung an den Bundestag hat die Bundesregierung die allgegenwärtige Überwachung mit Funkchips als "noch völlig unrealistisch" bezeichnet. Mittelfristig werde die RFID-basierte Verarbeitung personenbezogener Daten kaum über das hinausgehen, "was heute bereits über Kunden- und Kreditkarten, Barcode und Überwachungskameras möglich – und üblich – ist", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Bericht (PDF-Datei). "Big-Brother-Szenarien" seien daher derzeit nicht angebracht. Befürchtungen von Daten- und Verbraucherschützern seien aber nicht unbegründet. Durch die besondere Funktionsweise von RFID würden Datenverarbeitungsvorgänge für Betroffene nicht ohne weiteres erkennbar und daher ohne Schutz kaum kontrollierbar sein.

Dem Drängen der Opposition sowie von Datenschützern auf eine gesetzliche Regulierung des RFID-Einsatzes will die Bundesregierung dennoch nicht nachkommen. Gegenwärtig sei es besser, dem Markt die Chance zur Selbstregulierung zu lassen. Wegen der automatischen und kontaktlosen Datenübertragung vom Chip zum Lesegerät sei zwar nicht immer erkennbar, "wann, wo und in welchem Umfang ein Personenbezug entsteht" und damit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) greift. Die Gefährdungen seien aber hinnehmbar, da RFID-Systeme im datenschutzrelevanten Bereich noch keine kritische Verbreitung gefunden hätten und bisher auch noch keine Missbrauchsfälle bekannt geworden seien.

Die deutsche Wirtschaft soll das "Innovations- und Gewinnpotenzial von RFID" auch in nächster Zeit voll nutzen und dadurch ihre internationale Vorreiterstellung festigen können. Gleichwohl solle die Politik die Marktentwicklung und das Bemühen der Wirtschaft um eine effiziente Selbstverpflichtung weiterhin aufmerksam beobachten. Die Industrie zeige sich problembewusst, bewertet die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen um eine Selbstregulierung. Diese blieben aber noch hinter Mindeststandards zum Schutz der Privatsphäre zurück und sähen etwa keine effektiven Sanktionsmechanismen vor. Wirtschaft und Verbraucherschutzverbände hätten sich in wichtigen Fragen nicht auf eine Lösung einigen können.

Käme hier in "absehbarer Zeit" keine Einigung zustande, wäre zu prüfen, ob nicht doch etwa sensible Bereiche wie die Deaktivierung der "smarten Etiketten" wie beim Opt-in-Modell gesetzlich geregelt werden müssten. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf sei spätestens dann erneut zu prüfen, wenn es konkrete Anwendungen beim Endkunden gebe, RFID sich in der Verbrauchersphäre weiter verbreite oder ein EU-Rechtsrahmen absehbar werde. Die technikneutrale Konzeption des BDSG solle nicht angetastet werden, da sie sich bewährt habe.

Weiter sei darauf zu achten, ob bei der Weiterentwicklung der Funkchips vorbeugende Schutzmaßnahmen beachtet werden, um das informationelle Selbstbestimmungsrecht abzusichern. Diese sollten unter anderem Transparenz, Datensicherheit, den Verzicht auf heimliche Profilbildung sowie Datensparsamkeit gewährleisten. Sie müssten zudem bereits dann greifen, wenn ein "getagter Gegenstand" in die Verbrauchersphäre gelange. Zudem empfiehlt der Bericht, Verbraucher vermehrt auf die datenschutzrechtlichen Implikationen von RFID aufmerksam zu machen, und datenschutzfreundliche Techniken zu fördern. (Stefan Krempl) / (anw)