Datenschützer stellt Verfahren gegen Facebook ein

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg hat das Verwaltungsverfahren gegen die von Facebook zwischenzeitlich gestoppte Gesichtserkennung eingestellt.

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  • dpa

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat sein Verwaltungsverfahren gegen das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook wegen der inzwischen gestoppten Gesichtserkennungsfunktion eingestellt. Seine Behörde habe die Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten kontrollieren können, erklärte Caspar am Donnerstag. Facebook hatte die Funktion im Herbst nach dem Widerstand europäischer Datenschützer bis auf weiteres auf Eis gelegt.

Das Online-Netzwerk wollte seinen Nutzern einen bequemeren Weg bieten, ihre Freunde in hochgeladenen Bildern zu markieren. Die Datenschützer fanden jedoch bedenklich, dass für die Erkennung biometrische Profile erstellt und gespeichert werden müssen. Zudem forderten sie eine "bewusste und informierte Einwilligung" der Nutzer. Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte sich über die Gesichtserkennung beschwert.

"Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt", erklärte Caspar. "Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung."

Bisher ist unklar, ob und in welcher Form die Funktion wiederkommen könnte. Caspar warnte am Donnerstag, dass "umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden würde, wenn die Gesichtserkennung ohne Berücksichtigung der deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben erneut eingeführt werden sollte". (vbr)