SPD: Entscheidung für Online-Durchsuchung ist gefallen

Es gehe nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie der Online-Durchsuchung, die von allen maßgeblichen Sicherheitsexperten für notwendig gehalten werde, erklärte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 576 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Bei der SPD ist die Entscheidung gefallen, der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen der anstehenden BKA-Reform zuzustimmen: Dies erklärte zumindest der innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Dieter Wiefelspütz, in einem Interview mit der tageszeitung. Es ginge nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie der Online-Durchsuchung, die von allen maßgeblichen Sicherheitsexperten für notwendig gehalten werde, erklärte Wiefelspütz.

Im Interview betonte Wiefelspütz, dass die SPD nicht auf Zeit spielen werde. "Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen", erklärte Wiefelspütz zudem in einer eigenen Mitteilung. Gegenüber der taz meinte er, nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz werde man unverzüglich der Online-Durchsuchung mit den vom Gericht geforderten Einschränkungen zustimmen. Von der Gerichtsentscheidung erwarte er eine Neudefinition des informationellen Selbstbestimmungsrechtes: "Ich habe allerdings die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht die Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Zeiten des Internet neu interpretiert. Das ist für alle Sicherheitsbehörden relevant."

Wie zuvor SPD-Fraktionschef Peter Struck ließ der SPD-Innenpolitiker keinen Zweifel an der Koalitionstreue der SPD. Er gehe davon aus, dass das zur Novellierung anstehende BKA-Gesetz noch im Februar für alle Beteiligten eine Lösung finden werde. Von dem jüngst bekanntgewordenen neuen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der den Abhörschutz für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete weitgehend aushebelt, sei auch er überrascht worden. Er gehe davon aus, dass die neu eingefügte Klausel ersatzlos gestrichen werde, erklärte Wiefelspütz. "Natürlich habe die Abwehr terroristischer Angriffe eine hohe Bedeutung, aber sie dürfe nicht dazu führen, die Verfassungsordnung auszuhebeln", hieß es in seiner Stellungnahme zum neuen Entwurf des BKA-Gesetzes.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Detlef Borchers) / (jk)