Gesetz gegen Abmahnunwesen vor dem Aus

Nachdem Kulturstaatsminister Neumann den schwarz-gelben Kompromiss für ein Gesetz gegen das Abmahnunwesen gestoppt hat, droht dem Vorhaben nun das völlige Aus. Die FDP sieht keinen Spielraum für neuerliche Verhandlungen.

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Von
  • dpa

Dem geplanten Gesetz gegen das Abmahnunwesen droht wegen koalitionsinterner Streitigkeiten das Aus. "Das Vorhaben steht kurz vor dem Scheitern", verlautete am Dienstag aus Kreisen der FDP. Der von Union und FDP langwierig ausgehandelte Kompromiss steht zur Disposition, nachdem Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) kurzfristig Änderungswünsche angemeldet hatte. Diese stoßen in der FDP-Fraktion auf erbitterten Widerstand. "Der Spielraum für Verhandlungen ist gleich Null", hieß es aus den Kreisen.

Die Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützten dagegen die von Neumann geforderten Nachbesserungen. "Es war wichtig, dass der Staatsminister hier die Notbremse gezogen hat", erklärte der Präsident des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, in einer gemeinsamen Erklärung von sieben Verbänden. Manuela Stehr als Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) sagte, der Gesetzentwurf stelle den Wert kreativer Leistung völlig infrage.

Das Gesetz soll unseriöse Geschäftspraktiken am Telefon und im Internet eindämmen, vor allem massenhafte Abmahnungen für illegal aus dem Netz heruntergeladene Musik oder Filme. Anwälte sollen privaten Nutzern bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Neumann will jedoch Änderungen: Nach seinem Willen soll der Kostendeckel nur für jene gelten, die überhaupt zum ersten Mal von irgendjemandem wegen illegaler Downloads belangt werden. Dafür scheint jedoch eine zentrale Datenbank unumgänglich. Außerdem soll der Kostendeckel seltener greifen als bislang geplant und die Möglichkeiten für finanziellen Ersatz bei falschen Abmahnungen begrenzt werden.

Der FDP-Rechtspolitiker Marco Buschmann (FDP) warf Neumann vor, die Initiative zu behindern. "Wer hier blockiert, begibt sich in die Gefahr, als Schutzpatron dieser Massenabmahner wahrgenommen zu werden", sagte Buschmann den Ruhr Nachrichten. Ursprünglich sollten die Pläne bereits am 6. Februar im Kabinett auf den Tisch kommen. Nun ist die Zukunft des Vorhabens völlig unklar. (mho)