Bundesrat befürwortet geplantes Verbot "gewaltbeherrschter" Spiele

Die Länder haben nur noch wenig Änderungsbedarf am umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für eine erste Änderung des Jugendschutzgesetzes angemeldet; die Novelle soll sich demnach nicht auf Computerspiele beschränken.

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Die Länderchefs haben nur noch wenig Änderungsbedarf am umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für eine erste Änderung des Jugendschutzgesetzes angemeldet. Die Novelle soll sich nach der abgegebenen Stellungnahme nicht auf Computerspiele beschränken. Die Länderchefs erhoben in der Sitzung des Bundesrates am heutigen Freitag somit keine Einwände gegen den Kern des Vorhabens. Demnach sollen Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt werden, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bisher sind allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.

Nicht folgen wollte der Bundesrat der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, wonach die neu aufgeführten Kriterien "sehr interpretationsfähige und durch das subjektive Empfinden geprägte Begrifflichkeiten" seien. Diese würden in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Daher sollte überprüft werden, ob nicht mit der Erweiterung der Indizierungskriterien für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine "ausreichende und verhältnismäßige Lösung erreicht werden kann". Entsprechende Bedenken hatte zuvor die Branchenvereinigung Bitkom vorgebracht.

Andererseits konnten sich die Länderchefs auch nicht für einen Vorstoß des Innenausschusses zur Verschärfung des Entwurfs erwärmen. Dieser hatte dafür plädiert, im weiteren Verfahren Änderungen im Sinne des Antrags Bayerns für ein klares strafrechtliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so genannter Killerspiele ins Auge zu fassen. Zuvor hatte die bayerische Familienministerin Christa Stewens den Beschluss des Bundeskabinetts als "völlig unzureichend" bezeichnet.

Der Bundesrat moniert aber, dass die Initiative der Regierung zu kurz greift. Er bedauert, dass nur die Evaluierung der Jugendschutzgesetzgebung zu Computer- und Videospielen durch das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung aufgegriffen werde. Inzwischen liegt auch ein umfangreiches Gutachten der Hamburger zum Gesamtkomplex des 2003 novellierten Jugendschutzsystems vor. Demnach sollte das Verschmelzen von Online- und Offline-Welten besser berücksichtigt und das Jugendschutzgesetz mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder enger verzahnt werden. Die Länder drängen darauf, diese Hinweise im laufenden Verfahren "nach abschließender politischer Bewertung" der Gesamtevaluation noch einfließen zu lassen.

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

(Stefan Krempl) / (pmz)