Leistungsschutzrecht: Neue Runde Google vs. Verleger

Nach Meinung der Zeitungsverleger setzt Google alles daran, dass die Verleger allein vom guten Willen des Weltkonzerns abhingen. Google verweist auf Expertenanalysen, die sich gegen das Leistungsschutzrecht aussprechen und startete eine neue Kampagne.

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Von
  • dpa

Mit scharfer Kritik haben Verleger auf eine Werbekampagne von Google gegen ein Schutzrecht für Verlage im Internet reagiert. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Scherzer, bezeichnete die Kampagne am Montag als "teuer und grob".

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste wie Suchmaschinen sich von Verlagen eine Lizenz besorgen müssen, wenn sie Teile von Verlagsinhalten in ihren Suchergebnissen darstellen. Google zitierte nun in Anzeigen auf den Kopfstützen Hunderter Berliner Taxis einen Satz des Bloggers Mario Sixtus zur Debatte: "Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen."

Das Leistungsschutzrecht soll das Verhältnis zwischen den Internet-Inhalten der Verlage und den Betreibern von Suchmaschinen wie Google regulieren. Sollte der Entwurf wie von der Regierung geplant Gesetz werden, gibt es den Verlagen "das ausschließliche Recht, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Damit könnten die Verlage etwa auch für die Veröffentlichung kurzer Auszüge ihrer Inhalte auf Suchmaschinen und News-Aggregatoren wie Google News Lizenzgebühren verlangen.

Viele Kritiker befürchten allerdings, dass beispielsweise private Blogger betroffen seien, schon Verlinkung (etwa mit aussagekräftigen URLs) unter das Gesetz falle und eine neue Abmahnwelle drohe. Sie führen zudem an, dass Suchmaschinen den Verlagen Leser schicken, die auf einen der angezeigten Links klicken. Die Verlage argumentieren, dass die von Suchmaschinen gesammelten Textanrisse vielen Lesern genügten. Sie klickten daher nicht weiter auf Verlagsseiten. Außerdem versichern sie, Linksetzung werde keinesfalls kostenpflichtig. Die Bundesregierung selbst aber hatte bereits erklärt, sie sehe etwa bei Diensten wie Twitter erheblichen gerichtlichen Klärungsbedarf.

Scherzer zufolge zeigt die Kampagne, "dass das Unternehmen mit weit über 90 Prozent Marktanteil alles daran setzt, dass das geistige Eigentum der Verlage mit ihren Journalisten ungeschützt bleibt und die Unternehmen allein vom guten Willen des Weltkonzerns abhängen". Google konterte, die Initiative richte sich gegen ein schlechtes Gesetz und gegen nichts anderes.

Google stelle "null Transparenz" bei den Auswahlkriterien des eigenen Suchalgorithmus' her, kritisierte Scherzer. Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) griff das Internetunternehmen für seine Kampagne an, die auch in Zeitungsanzeigen verbreitet wird. "Google hat den hohen Wert von Anzeigenwerbung anerkannt. Mit der gleichen Logik sollte der Mega-Konzern den Wert von Presseinhalten anerkennen", erklärte der BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Google entgegnete: "Die relevanten Urheberrechtsexperten – vom Max-Planck-Institut über die GRUR bis hin zum Deutschen Anwaltsverein – lehnen das Leistungsschutzrecht ebenso ab wie freie Journalisten und wir." Das Unternehmen veröffentliche im Rahmen der Kampagne diese und andere Argumente von Fachleuten, die in der öffentlichen Debatte nur selten erwähnt würden. (anw)