Studie: Presse-Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig

Ein vom Providerverband eco und von Google veranlasstes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf, mit dem Verleger im Internet besser gestellt werden sollen, mehrere Grundrechte verletzt.

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Ein vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und Google Deutschland veranlasstes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Es verletze die Grundrechte der Internetnutzer auf Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit der Suchmaschinenbetreiber und sonstiger Webanbieter, die auf vergleichbare Techniken setzen, heißt es in der heise online vorliegenden, knapp 50-seitigen Studie. Die Verfasser, der Berliner Staatsrechtler Alexander Blankenagel und der auf Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Spoerr, sehen auch die Urheber verfassungsrechtlich benachteiligt. Gegen Freitagmittag will der eco-Verband das Gutachten auf seiner Website veröffentlichen.

Der Staat sei verpflichtet, ein unabdingbares Mindestmaß an Information zugänglich zu halten. Dabei gehe es auch darum, das Demokratieprinzip zu sichern. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung blockiere dagegen "die Tätigkeit der zentralen Informationsmittler des Internet", verletze deren wirtschaftliche Betätigungsfreiheit und stelle einen unangemessenen Eingriff in die Informationsfreiheit dar. Indem Suchmaschinen und Informationsdienste Presseerzeugnisse im Netz zugänglich machen, gewährleisteten sie durch den Nachweis eines Querschnitts erschienener Artikel und Beiträge den Pluralismus der Presse.

Darüber hinaus sei der Schutzgegenstand vage, in dem Entwurf würden viele unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, was gegen den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoße und verfassungswidrig wäre. Die Initiative verstoße auch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Wegen bestehender Möglichkeiten der Verlage, ihre Online-Angebote zu schützen und sich gegen "ausbeutenden Übernahmen ihrer Leistungen" zur Wehr zu setzen, fehle es an einem Rechtfertigungsgrund. Die geplante Regelung wäre "offenkundig ungeeignet" sein Ziel zu erreichen, die wirtschaftliche Existenz der Presseverlage zu sichern. Sie sei auch nicht erforderlich angesichts "grundrechtsschonenderer Alternativen".

Das Leistungsschutzrecht koppele zudem die Meinungsäußerung der Urheber von Presseerzeugnissen im Internet an die Zustimmung der Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften und schränkt diese Grundfreiheit so unangebracht ein. Es sei zudem größtenteils identisch mit dem Urheberrecht der Autoren und schränke dieses so unverhältnismäßig ein: Für die Dauer der Geltung des Leistungsschutzrechts bleibe davon "nur die leere Hülle der Inhaberschaft" übrig. Alle urheberrechtlichen Handlungs- und Verfügungsmöglichkeiten sowie das Recht zur Selbstdarstellung würden blockiert. Der Anspruch darauf, angemessene an der Vergütung beteiligt zu werden, vermöge dies nicht zu kompensieren.

Das Leistungsschutzrecht sei schließlich unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz. So würden Suchmaschinenbetreiber und andere Informationsdienste ohne ausreichende Begründung benachteiligt gegenüber anderen Gewerbebetreibenden, die weiter Presseinhalte anhand von Auszügen verlinken dürften. Ungleich behandelt würden auch sonstige Inhalteanbieter, die nicht den Kriterien des Entwurfs entsprächen.

Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik & Recht, betrachtet den Anlauf des Gesetzgebers auf Basis des Gutachtens als politisch gescheitert: Die "verfassungsrechtlichen Kollateralschäden" des Vorhabens seien "unglaublich", womit sich die Ausschüsse des Bundestags aber noch nicht beschäftigt hätten und so ihrem verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag nicht ausreichend nachgekommen seien. Die aufgeworfenen Fragen müssten erst gelöst werden, bevor die Abgeordneten an eine Abstimmung auch nur denken könnten.

In einem ersten Entwurf der Parlaments-Tagesordnung für die kommende Woche war die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts zunächst verzeichnet gewesen, wogegen Süme sich aussprach. Mittlerweile findet sich der Punkt aber nicht mehr in den aktuellen Planungen. Für kurzzeitige Verwirrung hatte zudem Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler gesorgt. Er deutete nach einem Vortrag am Mittwochabend in Berlin an, dass "große namhafte Verlage" parallel in den USA mit Konzernen wie Google am Tisch säßen, um mit diesen über einen ähnlichen Kompromiss wie in Frankreich zu reden.

Verlegerverbände betonten mittlerweile, dass es keine solchen Gespräche über einen Verzicht auf eine gesetzliche Regelung gebe, auch wenn einige Chefredakteure deutscher Zeitungen derzeit in Kalifornien unterwegs seien. Das Leistungsschutzrecht sei unverzichtbar und werde eine "faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen". Zuvor hatten Vertreter deutscher Medienhäuser im Kulturausschuss des Bundestags dafür geworben, die Regelung rasch zu verabschieden. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender von Axel Springer, sprach von einer Schicksalsfrage. Der Geschäftsführer des Zeit-Verlags, Rainer Esser, warnte, dass Gegner des Schutzrechts bald vor den "Ruinen der Presselandschaft" stehen dürften. Er appellierte an die Volksvertreter: "Schützen Sie uns vor den Datenkrallen aus dem Silicon Valley." (anw)