Google und DoubleClick: Wenn Werber in die E-Mails schauen

Datenschützer widersprachen bei einer Anhörung im EU-Parlament der Argumentation von Vertretern der Internet-Industrie, die Datenschutzbedenken etwa bei Scannen von E-Mails und der Speicherung von IP-Adressen zurückwiesen.

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Von
  • Roland Siegloff
  • dpa

Es klingt alles ganz harmlos. "Wenn jemand nach Sushi-Restaurants in Brüssel sucht, dann bekommt er Werbung von Sushi-Restaurants in Brüssel auf den Bildschirm – ohne irgendwelche Daten über seine Person zu sammeln", sagt der Datenschutz-Experte der Suchmaschine Google, Peter Fleischer. Nur seine IP-Adresse werde gespeichert – das sei doch kein Problem. Andere Praktiken des Such-Riesen kommen in der Anhörung zu "Datenschutz im Internet" des Innenausschusses im Europa-Parlament erst auf Nachfragen ans Licht. Ob es stimme, dass Google systematisch den Inhalt von E-Mails durchkämme, wollen die Abgeordneten wissen. "Wir müssen E-Mails scannen", lautet Fleischers Antwort. Die elektronische Post werde aus Sicherheitsgründen geprüft, um Spam und Viren abzuwehren. Aber auch, "um Schlüsselworte für die Werbung herauszufiltern". Wer also einen Freund in Brüssel per Mail nach Tipps für japanische Fisch-Spezialitäten befragt, kann ebenso zur Zielscheibe des "verhaltensgesteuerten Marketings" werden.

Die IP-Adressen müssen nach Ansicht der europäischen Datenschützer aber als persönliche Daten angesehen werden. Die Datenschützer widersprachen damit während der Anhörung der Argumentation von Vertretern der Internet-Industrie. "In diesem Zeitalter zu sagen, IP-Adressen sind nicht personenbezogen, das ist nicht möglich", meinte der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, der die Arbeitsgruppe seiner EU-Amtskollegen vertritt. Auch die Vertreterin der niederländischen Datenschutzbehörde, Sjoera Nas, betonte: "IP-Adressen müssen als persönliche Daten angesehen werden." Der Nutzer müsse zudem erfahren, wie die verschiedenen genutzten Dienstleistungen eines Anbieters miteinander verknüpft werden. Die Zusammenhänge von Internet-Nutzung und interaktiver Werbung seien für viele Verbraucher aber nur schwer durchschaubar, sagte Cornelia Kutterer vom europäischen Verbraucherschutzverband BEUC.

Die Industrie-Vertreter wiesen die Bedenken zurück. Der Google-Vertreter sprach sich zugleich gegen einen generellen Schutz von IP-Adressen aus: "Die Frage, ob IP-Adressen persönliche Angaben sind, kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten", sagte Fleischer.

"Da muss man ja mit seinen E-Mails richtig vorsichtig sein", reagiert die liberale Abgeordnete Sophia in't Veld auf die Ausführungen der Industrie-Vertreter und besonders Googles verblüfft. Sie ist in großer Gesellschaft: "Die meisten Verbraucher wissen nicht, wie ihre Daten verwendet werden", stellt Kommissarin Pamela Harbour vom US-Handelsausschuss FTC fest. Ihre Behörde sehe zwar kein Datenschutz-Problem bei Googles Plan, den Werbeanbieter DoubleClick zu übernehmen: "Aber ich persönlich bin nach wie vor besorgt."

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission könnten bei ihrer Prüfung der geplanten Fusion von Google und DoubleClick weiter gehen als die FTC, meint der sozialistische Europa-Abgeordnete Stavros Lambrinidis. Auch in't Veld sieht einen "klaren Zusammenhang" zwischen Datenschutz und Wettbewerbsfragen: "Es geht da ums Geschäft."

Europas oberster Datenschützer Peter Hustinx nennt weitere Aspekte: "Wenn Suchverhalten überwacht und festgehalten wird – zum Beispiel für Werbung, die auf menschliches Verhalten reagiert – dann fällt das unter die Datenschutz-Richtlinie", betont er. Deshalb fordern Hustinx und seine Kollegen in den Mitgliedsstaaten: "IP-Adressen müssen als persönliche Daten betrachtet werden." In den meisten Fällen sei der Mensch hinter der IP-Adresse identifizierbar, erklärt Geschäftsführer Marc Rotenberg vom Electronic Privacy Information Center (EPIC), einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung in Washington. Er warnt vor großen Problemen mit dem Schutz persönlicher Angaben, wenn wie bei Google und DoubleClick zwei Kundendatenbanken zusammengeführt werden.

Der Nutzer müsse unbedingt erfahren, wie die verschiedenen Dienstleistungen eines Anbieters miteinander verknüpft werden, fordert Sjoera Nas von der niederländischen Datenschutzbehörde. Sie müssten auch das Recht auf Einsicht und Korrektur ihrer gespeicherten Angaben bekommen. Bisher, meint Cornelia Kutterer vom europäischen Verbraucherschutzverband BEUC, seien die entsprechenden Angaben oft unvollständig und für Normalbürger schwer verständlich.

"Warum gibt es keinen großen Button auf der Startseite von Google, wo der Nutzer sagen kann, dass er seine Daten nicht für Werbezwecke genutzt sehen will?", fragt Innenpolitiker Lambrinidis gegen Ende der Anhörung. Die Antwort haben Vertreter von Internet-Unternehmen da im Grunde längst gegeben: Weil das Internet von der Reklame lebt. Und, wie Google-Mann Fleischer bemerkt, weil viel mehr Menschen lieber Videos gucken als rechtliche Hinweise zu lesen. (Roland Siegloff, dpa) / (jk)