Schwarz-Gelb ändert Presse-Leistungsschutzrecht

Die Rechtspolitiker der Regierungsfraktionen haben sich auf einen Antrag geeinigt, wonach das geplante neue Schutzrecht für Presseverleger "kleinste Textausschnitte" nicht umfassen soll.

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Die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich am Dienstag auf einen von den Liberalen vorgeschlagenen Änderungsantrag am Regierungsentwurf zum Presse-Leistungsschutzrecht geeinigt. Das geplante neue Recht soll "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" nicht umfassen. Suchmaschinen und News-Aggregatoren könnten so kurze Auszüge aus indexierten Presseartikeln in Form von "Snippets" weiterhin anzeigen.

Die konkrete Länge der Passagen wird in dem Korrekturvorschlag nicht angegeben. Die FDP wollte ursprünglich 160 Zeichen festschreiben. Der mit der Union abgestimmte Antrag verweist nun allein auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu Vorschaubildern in den Ergebnislisten von Suchmaschinen. Wer ein Werk selbst oder durch einen Lizenznehmer ins Netz stellt, muss demnach damit rechnen, dass es auch von Internetnavigatoren gesucht wird. Letztlich dürften mögliche Auseinandersetzungen über die Snippets wohl erst gerichtlich geklärt werden können.

Der Regierungsentwurf soll nun zusammen mit dem Änderungsantrag am morgigen Mittwoch vom Rechtsausschuss des Bundestags beschlossen werden. Damit stünde einer Verabschiedung am Freitag im Plenum nichts mehr im Wege. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig, könnte bei gravierenden Bedenken aber noch Einspruch gegen die Initiative erheben und sie so zumindest verzögern.

Der FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae sprach gegenüber heise online von einem "guten Kompromiss", mit dem sowohl Verleger als auch Suchmaschinen gut leben könnten. "Es bleibt weiter möglich, einen Suchbegriff in der Trefferanzeige zu einem Zeitungsbericht in einen gewissen Kontext zu stellen", erklärte Thomae. Den eigentlichen Artikel zu lesen solle aber nicht überflüssig werden.

Da es sich um keinen großen Eingriff in die Technik der Informationsvermittler handle, erübrigt sich Thomae zufolge auch die Frage, ob der Gesetzentwurf zunächst von der EU-Kommission geprüft werden müsse. Die Notifizierungspflicht beziehe sich allein auf Initiativen, die das Geschäft von Suchmaschinen und Mediendiensten im Kern berührten.

Ebenfalls zufrieden zeigte sich der liberale Netzpolitiker Manuel Höferlin. Er sprach von einer "angemessenen Snippet-Lösung", mit der über Suchdienste weiter gut verlinkt und verwiesen werden könne. Die Informationsfreiheit sei nicht in Gefahr, sodass die zuletzt noch einmal von einem Rechtsgutachten vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt seien. Es werde auch keine "Lesegebühr" für Presseerzeugnisse eingeführt. Experten kritisierten aber auch wiederholt allgemein vage rechtliche Begriffe und dogmatische Widersprüche im Regierungsentwurf, die nun nicht beseitigt wurden.

(anw)