Glücksspiel und exzessive Onlinenutzung haben Suchtcharakter

Die für 2015 vorgesehene, neue Internationale Klassifikation der Krankheiten führt neben "Glücksspielsucht" eine Sammelkategorie "Weitere Verhaltenssüchte" ein. Dazu solle auch die Onlinespielsucht gehören.

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Von
  • dpa

Pathologisches Glückssppiel oder exzessive Internetnutzung könnten bald wie stoffgebundene Abhängigkeiten als Süchte gelten. Das neue US-amerikanische Diagnosesystem für psychische Krankheiten (DSM-5) stufe pathologisches Spielen als Verhaltenssucht ein, erläuterte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) am Mittwoch in Berlin. Die Veröffentlichung des DSM-5 sei für Mai geplant. Die für 2015 vorgesehene, neue Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) führe darüber hinaus neben "Glücksspielsucht" eine Sammelkategorie "Weitere Verhaltenssüchte" ein. Dazu solle auch die Onlinespielsucht gehören.

Das DSM-5 sehe neun Kriterien vor, von denen für die Diagnose "Spielsucht" mindestens vier erfüllt sein müssen, ergänzte Prof. Karl F. Mann vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim. Demnach muss der Patient oft mit dem Spielen beschäftigt sein und mit steigendem Einsatz spielen, um die gewünschte Erregung zu erzielen. Er muss wiederholt ohne Erfolg versuchen, sein Spielen zu reduzieren oder zu beenden. Bei diesen Versuchen ist er reizbar und unruhig.

Laut Prof. Mann spielt der Süchtige auch, um Probleme zu verdrängen oder Stimmungen wie Hilflosigkeit und Ängste loszuwerden. Er spielt nach Verlusten mehr, um die Verluste wieder hereinzuholen. Es kann außerdem sein, dass der Betroffene seine Umgebung belügt, um zu verschleiern, wie viel Raum das Spielen in seinem Leben einnimmt. Er lügt auch, um seine Beschaffungskriminalität zu verheimlichen. Er riskiert für seine Sucht Beziehungen, Arbeit und berufliche Chancen und benötigt oft andere, um sich aus finanziellen Schwierigkeiten zu retten. (anw)