Demonstration gegen Leistungsschutzrecht: Das Recht ist kein netzfreier Raum

In Berlin haben 50 Demonstranten sich vor dem Brandburger Tor postiert: "Lasst unser Internet in Ruhe oder wie nehmen euch eure Faxgeräte weg."

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Von
  • Detlef Borchers

(Bild: Detlef Borchers)

Etwa 50 Menschen haben in Berlin vor dem Brandenburger Tor gegen die Verabschiedung des leistungsschutzrechtes im Deutschen Bundestag demonstriert. Die kleine Demonstration erreichte ihren Höhepunkt, als Demonstranten einen Plakatwagen der Verlegerverbände besetzten, der für das Leistungsschutzrecht argumentierte.

Mit Insider-Witzen wie "Alles Keese" oder Sprüchen wie "Lasst unser Internet in Ruhe oder wie nehmen euch eure Faxgeräte weg" wandte sich die von dem Lobbyverband Digitale Gesellschaft organisierte Demonstration gegen die Pläne der Regierung, den Verlegern ein Schutzrecht im Internet zur Hand zu geben, mit dem eine von diesen vermutete Schutzlücke geschlossen werden soll.

(Bild: Detlef Borchers)

Während Text-Snippets und Schlagzeilen wie "Wir sind Papst" weiterhin genutzt, auch "sprechenden Links" wie "/www.heise.de/newsticker/meldung/Lex-Google-Bundestag-beschliesst-neues-Leistungsschutzrecht-1814656.html übernommen werden dürfen, sollen längere Anrisstexte in Zukunft kostenpflichtig werden. Dies stößt unter netzaffinen Bürgern auf heftige Kritik, auch weil die Länge selbst nicht gesetzlich festgelegt ist.

Das "Presserzeugniszugangserschwernisgesetz", so ein Transparent, ist nach Meinung von Beobachtern vor allem gegen Blogger gerichtet, die ihrerseits Pressemeldungen kommentieren. Das Transparent "Unser Anwalt klärt, ob wir das Bloggen dürfen" machte auf die Gefahr einer Abmahnwelle gegen Blogger aufmerksam.

(Bild: Detlef Borchers)

Mit Sätzen wie "Nein zu kommerziellem Content-Klau" schickte der Verband deutscher Zeitschriftenverleger einen Plakatwagen, der die kleine Demonstration umrundete und von den Demonstranten gestoppt wurde. Nach einer kurzen symbolischen "Besetzung" konnte der Wagen weiterfahren, transportierte dabei aber versehentlich stehen gelassene Kleintransparente der Leistungsschutzrechtgegner weiter. (anw)