In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht

Wie angesichts des unklar gehaltenen Gesetzestextes kaum anders zu erwarten, führt das jüngst verabschiedete Leistungsschutzrecht bereits jetzt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Nutzern von sozialen Netzwerken, Bloggern und Website-Betreibern.

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Von
  • Jürgen Kuri

An der politischen Diskussion über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat sich der Heise Zeitschriften Verlag nicht öffentlich beteiligt. Das verbietet sich allein schon deshalb, weil es der unabhängigen Berichterstattung unserer Redakteurinnen und Redakteure schaden würde, wenn der Verlag in einer solchen Diskussion öffentlich Stellung bezöge. Eine unabhängige Berichterstattung wäre damit für die Kolleginnen und Kollegen kaum noch möglich.

Wie angesichts des nun verabschiedeten, unklar gehaltenen Gesetzestextes kaum anders zu erwarten, führt das jüngst verabschiedete Leistungsschutzrecht allerdings bereits jetzt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Nutzern von sozialen Netzwerken, Bloggern und Website-Betreibern. Daher ist es dem Heise Zeitschriften Verlag wichtig, dazu folgende Erklärung abzugeben:

Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.

Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient. Um Erlaubnis gefragt werden möchten wir auch dann, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet.

Die Geschäftsführung und die Redaktionen des Heise Zeitschriften Verlags /
(jk)