Microsoft muss eine halbe Milliarde Euro EU-Strafe zahlen

Die EU-Kommission hat gegen Microsoft eine Kartellstrafe in Höhe von 561 Millionen Euro verhängt. Dem US-Konzern wird vorgeworfen, den Internet Explorer wettbewerbswidrig mit dem Betriebssystem gekoppelt zu haben.

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Der Softwarekonzern Microsoft muss wegen unfairer Geschäftspraktiken 561 Millionen Euro Geldbuße an die Europäische Union zahlen. Der Konzern habe Windows-Nutzern keine freie Wahl bei den Browsern zum Surfen im Internet angeboten. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel.

Teil der Browserauswahl von Microsoft

(Bild: Microsoft)

Die EU-Kommission hatte Microsoft vorgeworfen, den Internet Explorer wettbewerbswidrig mit dem Betriebssystem gekoppelt zu haben. Daraufhin hatte der Konzern eine Auswahlmöglichkeit für Anwender implementiert, die zunächst auch die Kommission zufrieden stellte. In Windows 7 Service Pack 1 fehlte diese Auswahlmöglichkeit wieder. Microsoft hatte das Versäumnis bereits eingeräumt und als einen technischen Fehler bezeichnet, nachdem die Kommission im Juli vergangenen Jahres ein erneutes Verfahren eingeleitet hatte.

Update 6.3.2012,12.54 Uhr:

Microsoft habe den geforderten Browser-Auswahlbildschirm von Mai 2011 bis Juli 2012 nicht bereitgestellt, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. So hätten ihn in dieser Zeit 15 Millionen Windows-Nutzer in der EU nicht nutzen können. Das habe Microsoft auch eingeräumt. Schuld war nach Angaben des Unternehmens ein Team von Technikern, die ein notwendiges Update vergessen hätten. Inzwischen hat Microsoft diese Praxis beendet.

Zur Wiedergutmachung will das Unternehmen die automatische Browser-Auswahl 15 Monate länger anbieten als die von Brüssel verordneten fünf Jahre bis 2014. Die Kommission hält das Auswahlfenster für erfolgreich: Bis November 2010 seien darüber insgesamt 84 Millionen Browser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera sowie von sieben kleineren Anbietern heruntergeladen worden.

Es sei das erste Mal, dass die EU-Kommission einem Unternehmen wegen der Nichteinhaltung eines Verpflichtungsbeschlusses eine Geldbuße auferlegen muss, teilt die Kommission weiter mit. Bei der Berechnung der Geldbuße habe die Kommission die Schwere und die Dauer des Verstoßes berücksichtigt. Außerdem sei es nötig "die abschreckende Wirkung der Geldbuße zu gewährleisten". Als mildernden Umstand ließ die EU-Kommission gelten, dass Microsoft mit der Kommission zusammengearbeitet und Informationen bereitgestellt hat. (anw) / (vbr)