EU-Parlament entschärft Verordnung zur Volkszählung

Die Abgeordneten haben den heftig umstrittenen Anhang mit vielen intimen Fragen aus dem Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur einheitlichen Erhebung der 2011 geplanten Volks- und Wohnungszählung gestrichen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 110 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Mittwoch in Straßburg den Entwurf (PDF-Datei) der EU-Kommission für eine Verordnung zur einheitlichen Durchführung der 2011 geplanten Volks- und Wohnungszählung zurechtgestutzt. Mit überwältigender Mehrheit stimmten die Abgeordneten nach einer Verschiebung der Abstimmung im Dezember nun dafür, den besonders umstrittenen Anhang zur Abfrage zahlreicher "freiwilliger Angaben" zu streichen. Die Kommission wollte damit Informationen etwa über das Sexualleben, die Höhe der Monatsmiete, Computerkenntnisse oder die Lese- und Schreibkompetenz erheben. Auch Aufenthaltsorte, Familienstand, Geschlecht sowie Beziehungen zwischen Haushaltsmitgliedern sollten ermittelt werden.

Die Parlamentarier folgten damit einem Vorschlag der Berichterstatterin Ona Jukneviciene von den Liberalen nach einer turbulenten Abstimmung im federführenden Beschäftigungs- und Sozialausschuss. "In Zukunft wird der Schutz bei der Erfassung persönlich sensibler Daten im Bereich Bevölkerung und Wohnsituation garantiert", begrüßte die grüne EU-Abgeordnete Elisabeth Schroedter die Entscheidung. Ihre Fraktion habe gemeinsam mit anderen Oppositionsgruppen durchgesetzt, dass die "hochsensible Verordnung" nicht einfach als technisches Dossier durchs Parlament getragen wird.

Auf Druck der Grünen sei auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in die Beratungen eingeschaltet worden, betont Schroedter. Während die ursprüngliche Kommissionsvorlage die Frage des Schutzes sensibler persönlicher Daten vollständig ignoriert habe, enthalte die jetzige Fassung klare Verweise zu Datenschutzvorschriften bei der Bearbeitung und Weitergabe der erhobenen persönlichen Informationen sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene. Generell würden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich die bereits auf nationaler Ebene stattfindende Abfrage statistischer Daten über die wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Merkmale von Regionen vereinheitlicht. Dies sei erforderlich, um die Informationen etwa bei der Bemessung von Strukturfördermitteln vergleichen zu können.

Hierzulande räumte der Bundestag Ende November einen Einspruch des Bundesrates gegen das umstrittene Vorbereitungsgesetz für den 2011 geplanten registergestützten Zensus aus dem Weg. Der Gesetzgeber will die Volkszählung vor allem durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Ergänzend ist geplant, Informationen bei rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie zehn Prozent der Bevölkerung stichprobenartig direkt zu erheben. Ein weiteres Gesetz zur genauen Durchführung mit Details zum Inhalt des Zensus soll in diesem Jahr auf Basis der EU-Verordnung verabschiedet werden, die nun noch vom EU-Rat behandelt werden muss. (Stefan Krempl) /

Siehe dazu auch: