Hessen will Sexualstraftäter durch Sicherheitsmanager überwachen lassen

Auch in Hessen werden verurteilte Sexualstraftäter künftig in einer speziellen Datenbank geführt. Zum Konzept der Gefahrenbekämpfung gehören zudem rund zwei Dutzend Bewährungshelfer, die als "Sicherheitsmanager" rückfallgefährdete Täter betreuen sollen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) und sein für das Justizressort verantwortlicher Kollege Jürgen Banzer haben wenige Tage vor der Landtagswahl in Hessen ein Konzept vorgestellt, das den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verbessern soll. Vorgesehen ist demnach der Aufbau einer beim hessischen Landeskriminalamt (LKA) angesiedelten zentralen Sexualstraftäter-Datei sowie die Überwachung von verurteilten Sexualstraftätern durch sogenannte Sicherheitsmanager.

"Von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern geht für unsere Bürger ein hohes Risiko aus, dem wir mit allen verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln begegnen müssen", erklärten die Minster am heutigen Mittwoch in Wiesbaden. Mit der schon aktiven "Auskunftsdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter und Sicherheitsmanagement" (ARGUS) könnten besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter dauerhaft erkannt und lokalisiert werden. Die Ausgaben für das Projekt bezifferte Banzer auf rund zwei Millionen Euro jährlich. Die Datensätze von zehn Personen sollen bereits eingepflegt sein.

Nach den Vorstellungen der hessischen Landesregierung sollen verurteilte Sexualstraftäter bereits während der Haftzeit begutachtet und Gefährdungsanalysen erstellt werden. Diese sollen dann Grundlage für Entscheidungen über eine Entlassung und Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung darstellen. Zu dem Konzept gehören auch 23 neu eingestellte und speziell ausgebildete Bewährungshelfer an den hessischen Landgerichten, die als "Sicherheitsmanager" rückfallgefährdete Täter betreuen.

"Sie werden in die Wohnung, in die Familien der betreffenden Personen gehen", sagte Banzer. Schon sechs Monate vor der Haftentlassung sollen sie Kontakt mit den Sexualstraftätern aufnehmen. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Überprüfung, ob die Haftentlassenen ihre Auflagen einhalten und beispielsweise Medikamente bei einer Therapie weiterhin einnehmen. Erfasst werden sämtliche Informationen in der ARGUS-Datenbank, die Attribute wie "hochproblematisch" oder "weniger problematisch" enthält.

In die Datei werde unter anderem ein aktuelles Foto des entlassenen Straftäters gestellt, erklärte Innenminister Bouffier. Der Wohnsitz werde dauerhaft kontrolliert. "Wir nehmen von den Betroffenen auch eine DNA-Probe", sagte Bouffier. Zugriff auf die Daten hätten neben Polizei und Justizbehörden auch die "Sicherheitsmanager". Privatleute erhielten keine Auskünfte. Schulen oder Kindergärten könnten aber eine Anfrage stellen und erhielten dann eine indirekte Information, beispielsweise ob es "Bedenken" der Sicherheitsbehörden gebe.

Keine Bedenken gegen die neue Zentraldatei hat der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch. "Ich stehe der Sache positiv gegenüber", sagte Ronellenfitsch in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er werde aber auch kontrollieren, ob die Bestimmungen eingehalten werden. So gebe es in der kommenden Woche einen Besichtigungstermin bei der Polizei, "ob die Daten auch alle abgeschottet sind" und ob sich die Datei tatsächlich nur auf Sexualstraftäter beschränke.

"Solche Auswüchse wie in den Vereinigten Staaten, dass man die Sexualtäter an den Pranger stellt oder im Internet bringt und Ähnliches, sind bei uns nie vorgesehen gewesen und kommen auch nicht in Betracht", so Ronellenfitsch. Zwar habe das Land anfangs relativ großzügige Zugriffsrechte beabsichtigt. So hätte die Datenbank ursprünglich jedem offenstehen sollen, der "in sensiblen Bereichen" Personal habe einstellen wollen – unabhängig von einem konkreten Gefahrenverdacht.

Es werde nicht ausgeschlossen, dass eine Schule oder ein Sportverein eine Anfrage stelle, sagte der Datenschutzbeauftragte. "Aber die Polizei muss sehr sorgfältig prüfen, ob sie dieser Nachfrage nachkommt und ob es einen Anlass für diese Frage gegeben hat. Wenn jemand schon auffällig geworden ist und man sich vergewissern will: Ist der geeignet für die Einstellung im Schulbereich, im Kindergartenbereich oder im sozialen Bereich? Dann kommt eine Abfrage in Betracht." (pmz)