Deutsches Gericht bestätigt Gültigkeit der LGPL
In einem Vergleich einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von 15.000 Euro, weil die LGPL-lizenzierte Open-Source-Bibliothek FreeadhocUDF verwendet wurde, ohne die Bedingungen der GNU Lesser Public License einzuhalten.
Der Entwickler der Software WISO Mein Büro 2009 muss der adhoc dataservice GmbH 15.000 Euro zahlen, weil er deren LGPL-lizenzierte Open-Source-Bibliothek FreeadhocUDF in der kaufmännischen Software genutzt hatte, ohne die Lizenzbedingungen der LGPL zu befolgen. Die GNU Lesser Public License erlaubt die kostenfreie Nutzung der Software, verlangt jedoch, den Namen des ursprünglichen Entwicklers zu nennen, eine Kopie der LGPL beizulegen und den Quelltext der Bibliothek bereitzustellen.
Die Zahlung ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen den Parteien und beendet ein Gerichtsverfahren. Bereits im Januar 2011 hatte das Landgericht Bochum entschieden, dass die Nutzung der FreeadhocUDF-Bibliothek in WISO Mein Büro 2009 wegen Nichtbeachtung der LGPL-Bedingungen nicht lizenzkonform war. Die adhoc dataservice GmbH habe daher einen Anspruch darauf, zu erfahren, in welchen Produkten die Bibliothek eingesetzt wurde, in welcher Stückzahl diese in den Handel gebracht wurden und wieviel Umsatz damit erzielt wurde. (odi)