Facebook scheitert mit Unterlassungsklage gegen StudiVZ [Update]

Das Landgericht Köln konnte keinen unlauteren Wettbewerbsverstoß erkennen und wies eine Unterlassungsklage des amerikanischen Social Networks gegen den deutschen Konkurrenten ab.

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Das US-amerikanische Social Network Facebook ist mit einer Plagiatsklage gegen den deutschen Konkurrenten StudiVZ gescheitert. Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. wirft StudiVZ vor, Facebook bis ins Detail kopiert und sich dabei auch des PHP-Quellcodes bemächtigt zu haben. Facebook hatte deshalb im November Unterlassungsklage vor dem Landgericht Köln eingereicht. Die für Wettbewerbsangelegenheiten zuständige 33. Zivilkammer des LG Köln wies die Klage am heutigen Dienstag zurück (Az. 33 O 374/08).

"Trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten" sehen die Richter "keine unlautere Nachahmung", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom heutigen Dienstag. Dafür fehle die "erforderliche Herkunftstäuschung", weil zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt gehabt habe. Facebook hat erst im März 2008 auch ein deutschsprachiges Angebot eingeführt und hängt bei den Nutzerzahlen hinter Marktführer StudiVZ hinterher.

Darüber hinaus zeigten sich die Richter nicht überzeugt von den Anwürfen der Kläger, StudiVZ habe sich "unredlich" Zugang zum PHP-Quellcode von Facebook verschafft. Dahingehend habe "die Klägerin lediglich Vermutungen angestellt, die nicht ausreichend seien, um der Beklagten unredliche Kenntniserlangung vorzuwerfen", heißt es in der Mitteilung des Landgerichts. Nach Ansicht der Kammer könnten die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, "dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen" nachprogrammierten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Facebook kann innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Köln einlegen.

StudiVZ-Chef Markus Berger-de León begrüßte das Urteil. "Wir freuen uns sehr, dass uns das Gericht vollumfänglich Recht gegeben hat", sagte der CEO gegenüber heise online. Er hoffe, dass sich das Thema "damit erledigt hat" und die beiden Kontrahenten ihren "Wettbewerb wieder im Markt austragen und nicht vor Gericht". Damit meint Berger-de León die zwei noch laufenden Verfahren zwischen Facebook und StudiVZ. Die Amerikaner hatten ihren deutschen Kontrahenten in Kalifornien verklagt; StudiVZ konterte mit einer Feststellungsklage vor dem Landgericht Stuttgart. Das Verfahren in Stuttgart könnte nach dem Kölner Richterspruch ebenfalls bald zu Ende gehen.

Update: Facebook zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts, "insbesondere da sich das Gericht nicht die Zeit nahm, die Beweise zu prüfen". Man evaluiere nun nächste Optionen und Rechtsmittel, einschließlich einer Berufung. StudiVZ und die Muttergesellschaften hätten gegen "unser Recht am geistigen Eigentum verstoßen und ungerechterweise von unserer Innovation, Kreativität und Mühe profitiert, indem sie unsere Website kopieren. Wir setzen unsere Maßnahmen dagegen vor deutschen Gerichten fort, wenn angebracht, und vor dem US-Bundesgericht, wo unsere Maßnahmen andauern". (vbr)