Huawei setzt sich im LTE-Patentstreit gegen ZTE durch

Laut einer Verfügung des Landgerichts Mannheim ist es ZTE untersagt, in Deutschland LTE-Netzkomponenten zu verkaufen, die gegen ein Huawei-Patent verstoßen.

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Der chinesische Netzausrüster Huawei hat in einem Patentstreit vor dem Landgericht Mannheim eine Verfügung gegen seinen Konkurrenten ZTE erwirken können. Demnach ist ZTE untersagt, bestimmte LTE-Basisstationen in Deutschland zu verkaufen, berichtet Prozessbeobachter Florian Müller in seinem Blog. ZTE könne in der Berufung nun die Aussetzung der Verfügung betreiben oder von Huawei eine Lizenz für die strittige Technik erwerben.

In dem Prozess geht es um das Europäische Patent EP2273818. Das beschreibt ein Verfahren der Schlüsselableitung bei der Übergabe von Empfangsgeräten von einer Basisstation in eine Funkzelle einer anderen Basisstation. ZTE verstößt nach Ansicht des Gerichts mit der eigenen Netztechnik gegen drei der insgesamt achtzehn Ansprüche des Huawei-Patents.

Zwei der drei Ansprüche beschreiben das Produktdesign. ZTE-Hardware, die dieser Beschreibung entspricht, darf dem LG Mannheim zufolge vorerst nicht mehr verkauft werden. Nicht betroffen sind laut Bericht die von ZTE in Deutschland verkauften Surfsticks für LTE-Netze, weil das Gericht hier eine nicht-verletzende Nutzung der Technik sah.

Im Fall der im ersten Anspruch beschriebenen Methode entsteht der Verstoß dem Bericht zufolge erst, wenn Netzbetreiber die ZTE-Hardware als LTE-Basisstation einsetzen, nicht im GSM- oder UMTS-Betrieb. ZTE müsse daher in seinen Verkaufsunterlagen künftig darauf hinweisen, dass für den LTE-Betrieb eine Lizenz von Huawei benötigt wird.

Außer vor dem LG Mannheim streiten die zwei Netzausrüster auch in zwei Verfahren am Düsseldorfer Landgericht um LTE-Patente, wo ein Urteil in der kommenden Woche erwartet wird. Huawei hatte ZTE im April 2011 vor mehreren Gerichten in Deutschland, Frankreich und Ungarn verklagt. ZTE hatte den Fehdehandschuh wenig später aufgenommen und war in verschiedenen Ländern gegen Patente des Konkurrenten vorgegangen. (vbr)