Ex-Verfassungsrichter: Computer-Grundrecht wird noch verdrängt

Wolfgang Hoffmann-Riem baut darauf, dass sich der vor fünf Jahren von Karlsruhe geschaffene Anspruch auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" stärker durchsetzt.

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Wolfgang Hoffmann-Riem baut darauf, dass der vor fünf Jahren vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Anspruch auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" seine Blütezeit noch vor sich hat. Je größer und sichtbarer die Probleme mit dem Datenschutz würden, desto stärker werde es sich wieder in den Vordergrund drängeln, meinte der frühere Verfassungsrichter auf dem 1. Spreeforum Informationsgesellschaft in Berlin. Derzeit handle es sich um ein "noch verdrängtes Grundrecht".

Betroffene seien zunehmend nicht mehr in der Lage, einen Eingriff in ihre informationelle Selbstbestimmung zu erkennen. Staatstrojaner seien darauf angelegt, "gezielt den Selbstschutz" der Nutzer zu unterlaufen. Dies führe zu Widersprüchen. Der Staat stehe nämlich zugleich in der Pflicht, "für Strukturen zu sorgen, die Freiheit real ermöglichen". Karlsruhe habe versucht, die normativen und empirischen Werte hinter dem Fernmeldegeheimnis "auf die Füße von heute zu stellen". Die Politik müsse daher Gesetze schaffen, um diesen Anforderungen zu genügen. Das Verfassungsgericht habe dafür aber "keine absoluten Grenzen" gezogen. Es habe immer eine "Abwägung zwischen Notwendigkeiten verschiedener Art stattzufinden".

Auch den "öffentlichen Diskurs" sieht der Jurist gefordert, auf den Gesetzgeber Druck zu machen und das Ausfüllen des Grundrechts einzufordern. Der Widerstand gegen Datenschutzverstöße, wie es Google etwa beim Aufsetzen einzelner Dienste wie Street View erlebt habe, könne nicht verglichen werden mit den Protesten gegen staatliche Schnüffelei im Jahr des Volkszählungsurteils 1983.

Generell sieht Hoffmann-Riem weniger den Staat als "Gefährder" der Privatsphäre, als die großen, von Netzwerkeffekten profitierenden Internetkonzerne. Da deren Leistungen längst fester Lebensbestandteil vieler Menschen seien, erachtet Hoffmann-Riem ein europaweites Auskunftsrecht über gespeicherte Daten für notwendig, wie es über die geplante Datenschutzverordnung realisiert werden könne. ZUdem hofft er auf ein "Wachwerden" der Betroffenen: "Transparenz ist Zauberwort."

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobte das Urteil von 2008 als "grundlegende Entscheidung, die Deutschland zum Vorreiter gemacht hat in der EU". Es "wirkt und gilt", führte die FDP-Politikerin aus. So habe der Gesetzgeber etwa bei der Reform des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt, das diesem die Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr in die Hand gibt, "weite Passagen aus dem Urteil abgeschrieben".

Schwarz-Gelb habe sich laut der Ministerin zudem bewusst auf Druck der Liberalen dagegen entschlossen, einen Einsatz des Staatstrojaners zur Strafverfolgung zuzulassen. Auch die umstrittene Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate lehne die FDP weiter ab, da technisch nicht sicher zu gewährleisten sei, dass nicht doch über die laufende Kommunikation hinaus weitere Rechnerinhalte erfasst würden. Sollte es je zu einem entsprechenden Gesetz kommen, so enthalte der Karlsruher Beschluss dafür zumindest "ganz klare verfahrensrechtliche Vorgaben".

Bezogen auf Google und Facebook sprach Leutheusser-Schnarrenberger von einem ständigen Hinterherlaufen des Staats: "Wir sind bei der Bewusstseinsbildung in die Defensive geraten." Viele Menschen fänden es nicht so schlimm, wenn ihre persönlichen Daten zusammengeführt würden, solange sie nur übers Smartphone sofort das nächstgelegene Kino oder die Pizzeria um die Ecke fänden. Nötig sei daher ein öffentlicher Diskurs dazu, was jeder über sich preisgeben wolle. Ferner müsse die EU Datenschutzvorgaben durch technische Verfahren machen, "die internationale Konzerne binden".

"Gewährleistung ist mehr, als gewisse Dinge nicht zu tun", sah Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), den Staat mit dem Urteil in einer stärkeren Schutzpflicht. Ein Trojaner sei eine digitale Waffe mit einer immensen Streubreite. Zudem gehe von derzeit auf dem Markt verfügbaren Lösungen für Schnüffelsoftware ein "irrsinniger Kompetenzverlust" einher, da Behörden selbst gar nicht genau wüssten, was sie einsetzten.

Schirrmacher pflichtete Hoffmann-Riem bei, dass es auch in der Netzökonomie um "Überwachungsmaßnahmen im großen Maßstab" gehe. Den Nutzern müsse in aufklärerischer Tradition besser vor Augen gestellt werden, welche Muster die neuen Mega-Monopole im Netz über sie anlegten. Frank Rieger vom Chaos Computer Club (CCC) forderte vom Gesetzgeber den Mut ein, Internetfirmen mehr Transparenz zu verordnen und Löschansprüche zu untermauern. Der Staat müsse zunächst aber den Bürgern vermitteln, dass ihm deren Freiheitsrechte am Herzen lägen. Viele und bizarre Vorschläge, um Grundrechte im Internet einzuschränken, trügen dazu nicht bei. (jk)