Offener Brief: Bundesrat soll Leistungsschutzrecht blockieren

Journalisten, Juristen und Netzaktivisten fordern in einem offenen Brief, den Vermittlungsausschuss zum Leistungsschutzrecht anzurufen. Zwar sei die Zustimmung des Bundesrats nicht nötig, er könne aber das Inkrafttreten verzögern.

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In einem offenen Brief (PDF-Datei) fordern Journalisten, Wissenschaftler, Netzaktivisten und Unternehmer den Bundesrat dazu auf, beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zwar sei das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, aber die Länderkammer könne so trotzdem eine Fortführung der Debatte erreichen. Ansonsten werde das Gesetz für enorme Rechtsunsicherheiten sorgen.

In dem Brief führen sie aus, dass Anbieter von Suchdiensten durch das Leistungsschutzrecht gezwungen würden, umfangreiche Lizenzverhandlungen mit Presseverlagen zu führen. Dadurch könnten kleine Anbieter vom Markt gedrängt werden. Außerdem fehle ein fairer Ausgleich zwischen geschäftlichen Interessen und der Informationsfreiheit. Entgegen der Absichtserklärungen der Bundestagsfraktionen würden die Bedingungen für die Urheber durch das Gesetz nicht verbessert. Schließlich werden noch Ungenauigkeiten aufgelistet und auf die massiven verfassungs- und europarechtlichen Bedenken hingewiesen. Darüber hinaus könnten Presseverlage auch ohne das Gesetz selbst bestimmen, wie Suchmaschinen mit ihren Inhalten umgehen.

Zu den Unterzeichnern des Appells gehören neben bekannten Autoren und Bloggern wie Stefan Niggemeier, Mario Sixtus, Markus Beckedahl und Johnny Haeusler auch Vertreter von SPD, Grünen und CDU. Außerdem findet sich darunter die Sprecherin des Chaos Computer Clubs, Juristen, Wissenschaftler und mit Jakob Augstein auch ein Verleger. Der Bundestag hatte das Leistungsschutzrecht am 28. Februar mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Wenige Tage später hatten die Geschäftsführung und die Redaktionen des Heise Zeitschriften Verlags in eigener Sache ihre Haltung zu den neuen Regeln erläutert. (mho)