US-Bundesbehörde stellt Bitcoin unter Geldwäschegesetz

Bitcoin, die virtuelle Währung, erlebt gerade einen Höhenflug. Eine US-Behörde erlässt jetzt Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche in Zusammenhang mit An- und Verkauf des Online-Gelds.

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Von
  • Gilles Lopez

Mit einer neuen Richtlinie für virtuelle Währungssysteme nimmt die dem US-Finanzministerium unterstellte Behörde Financial Crimes Enforcement Network auch die derzeit beliebten Bitcoins ins Visier. Der Behörde geht es um die Verhinderung von Geldwäsche im Zusammenhang mit der Übermittlung, dem gewerbsmäßigem Handel und Tausch von virtuellen Währungen. Professionelle Händler einer zentral herausgegebenen Währung werden als Währungsdienstleister (Money Service Business, MSB) eingestuft und damit den geltenden Gesetzen zu Geldhandel und Geldwäsche unterworfen.

Bisher war nicht klar, ob Bitcoins unter diese Gesetzgebung fallen, auch weil sie nicht zentral herausgegeben werden. Theoretisch kann jeder, der einen Bitcoin-Client auf seinem Rechner installiert hat, Bitcoins herstellen. Um die Währung vor Inflation zu schützen, ist der dafür eingesetzte Algorithmus so komplex, dass ein handelsüblicher PC vermutlich Jahre mit einem einzigen Bitcoin beschäftigt wäre.

Die neue Richtlinie schafft nun Klarheit, dass dezentral hergestellte und verwaltete Währungen wie Bitcoins ebenfalls unter geltendes Recht fallen. Ausgeschlossen sind ausdrücklich Nutzer, die virtuelles Geld kaufen und es nur dazu benutzen, reelle oder virtuelle Güter zu erwerben. Bei professionellen Geld-Übermittlungsdiensten und Herausgebern sieht das anders aus, wird doch richtiges Geld von Bankkonten in eine virtuelle Währung mit entsprechendem Konto getauscht und kein Warengeschäft getätigt.

Unklar bleibt zum momentanen Zeitpunkt, ab wann die Schwelle zur geschäftsmäßigen Aktivität erreicht ist und ob Anzahl und Höhe der Transaktionen bei der Beurteilung eine Rolle spielen. (gil)