Kritik aus dem Ausland am deutschen Leistungsschutzrecht

Vor einer Woche hat der Bundesrat das Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Aus den USA und Europa gibt es Einwände gegen das Gesetz.

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Von
  • Monika Ermert

Die Verabschiedung des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverlage stößt außerhalb Europas auf wenig Verständnis. Der Direktor der Organisationen Knowlegde Ecology International (KEI), James Love meinte, das deutsche Gesetz verstoße gegen die Berner Übereinkunft (PDF-Datei) zum Urheberrecht. Weil es den Handel zu stark einschränke, könne überdies jemand ein Verfahren nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) gegen Deutschland anstrengen. KEI setzt sich für eine bessere Balance von Urheberrecht und anderen Grundrechten ein.

Love ist nicht der erste, der auf den möglichen Verstoß gegen die Berner Übereinkunft, genauer gesagt deren Artikel 2. (8) –Einschränkung für tagesaktuelle Nachrichten – und 10. (1), – Zitatrecht und Recht auf "Pressezusammenfassungen" – hinweist. Bereits im Februar hatte sich der Verband Computer & Communication Industry Association (CCIA) zur Anhörung für den anstehenden Special 301-Bericht zum Urheberrecht beim US-Handelsbeauftragten beschwert. Der Bericht führt vor allem die Länder auf, deren Urheberrecht aus US-Sicht zu lax ist, er soll aber auch Länder auflisten, die US-Unternehmen einen fairen Marktzugang versagen. Die Behörde prüfe derzeit die Eingabe, teilte eine CCIA-Sprecherin auf Anfrage von heise online mit. Der Bericht soll Ende April erscheinen.

Auch die Generaldirektion Unternehmen und Industrie der EU-Kommission prüft derzeit das Gesetz, das möglicherweise vorab hätte vorgelegt werden müssen. In der einschlägigen Richtlinie heißt es, dass Gesetze, die direkt Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, notifiziert werden müssen. In der Liste der vorgelegten Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten taucht das Leistungsschutzrecht noch nicht auf. Ob eine nachträgliche Notifizierung überhaupt möglich ist, erscheint fraglich, denn ein Entwurf müsse sich noch "im Stadium der Ausarbeitung" befinden, "in dem noch wesentliche Änderungen möglich sind", erläuterte der Bonner Jurist Andreas Neumann.

Google-Chef Eric Schmidt sagte am Rande seines Besuchs in Indien laut Medienberichten, die Deutschen hätten ein "neues Konzept" mit dem Namen Leistungsschutzrecht "erfunden". Das "Konstrukt" mache jedoch das Internet kaputt. Wenn ein solches Gesetz aus China käme, sei das eher zu verstehen, wunderte sich ein Vertreter einer indischen Bürgerrechtsorganisation. (anw)