SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern

Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die heimliche Online-Durchsuchung betonte der SPD-Politiker Sebastian Edathy, die SPD werde der gesetzlichen Regelung der umstrittenen Ermittlungsmaßnahme zustimmen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Am morgigen Mittwoch gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung darüber bekannt, ob heimliche Online-Duchsuchungen privater PCs durch Strafverfolger und Ermittlungsbehörden verfassungsgemäß sind. Schon im Vorfeld aber hieß es von der SPD, dass man die heimliche Online-Durchsuchung im geplanten neuen BKA-Gesetz festschreiben will, wenn das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme grundsätzlich erlaubt.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der SPD-Politiker Sebastian Edathy, kündigte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger an, er gehe davon aus, dass man sich noch im ersten Halbjahr 2008 über die Festschreibung der heimlichen Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz einigen werde: "Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den Fachpolitikern folgen." Für Edathy gibt es drei Voraussetzungen für die heimliche Online-Durchsuchung: Sie müsse technisch machbar und verhältnismäßig sein sowie unter rechtsstaatlicher Kontrolle durchgeführt werden. Edathy hatte schon früher angekündigt, die SPD werde sich der gesetzlichen Regelung der umstrittenen Ermittlungsmaßnahme nicht widersetzen.

Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung, die das Bundesverfassungsgericht morgen verkündet, ergeht in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum.

Das Verfahren hat aber über die Behandlung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes hinaus grundsätzliche Bedeutung für die Einführung der Befugnis zur heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Anfang Oktober vergangenen Jahres sahen Experten wenig Chancen für eine Aufrechterhaltung der umstrittenen Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme". Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, aber auch andere Politiker aus SPD und CDU betonten in den letzten Wochen und Monaten immer wieder, die heimliche Online-Durchsuchung privater PCs sei eine unverzichtbare Ermittlungsmaßnahme im Kampf gegen den Terrorismus. Die CSU hat in Bayern zudem eine stark umstrittene Initiative gestartet, mit einem Landesgesetz dem bayerischen Verfassungsschutz die Möglichkeit zur heimlichen Online-Durchsuchung zu geben.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)