Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht postuliert ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 417 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.

Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Dies trifft aber nicht auf die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellten.

Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".

Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung erging in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum.

Siehe zur aktuellen Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung von PCs auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)