Bewährungsstrafen für Ex-Manager des CD-Werks Dassow

Es war eines der längsten Wirtschaftsstrafverfahren in Mecklenburg-Vorpommern. Drei frühere Manager des CD-Werks in Dassow sollen Staat und Kapitalanleger um Millionen betrogen haben. Nach fast 60 Verhandlungstagen ging der Prozess glimpflich für sie aus.

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Von
  • dpa

Im Betrugsprozess um das pleitegegangene CD-Werk in Dassow (Nordwestmecklenburg) hat das Landgericht Schwerin gegen drei frühere Geschäftsführer Bewährungsstrafen verhängt. Den 63-jährigen Hauptangeklagten verurteilte das Gericht am Dienstag zu einem Jahr und drei Monaten, die beiden Mitangeklagten zu einem Jahr beziehungsweise neun Monaten, jeweils ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter sprachen die drei Männer wegen Kreditbetrugs schuldig. Von den Vorwürfen des Subventionsbetruges und der Steuerhinterziehung sprach das Gericht sie frei.

Das CD-Werk Dassow galt bis zu seiner Insolvenz im Jahr 2007 als einer der größten CD- und DVD-Produzenten Europas mit zeitweise bis zu 1200 Mitarbeitern. Nach der Insolvenz 2007 war die Produktion in dem hoch subventionierten Betrieb Mitte 2008 komplett eingestellt worden.

Die damaligen Geschäftsführer haben nach Überzeugung des Gerichts im Jahr 2005 Kapitalanleger getäuscht. Sie hätten einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Irland und Ansprechpartnern in der Schweiz eine sehr viel bessere wirtschaftliche Situation vorgespiegelt, als tatsächlich vorhanden war. So habe die Anlagegesellschaft im Rahmen einer Kapitalmarkt-Transaktion dem CD-Produzenten rund 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld sei nach der Insolvenz verloren gewesen.

Bei der Gesellschaft handele es sich um eine "Briefkastenfirma", die nicht des besonderen Schutzes durch das Gesetz bedürfe, sagte der 63-jährige Hauptangeklagte mit Wohnsitz in London im Anschluss an die Urteilsverkündung. Er zeigte sich insgesamt zufrieden, kündigte aber wegen des Schuldspruches einen Antrag auf Revision an. Die Verteidiger hatten für alle drei Männer Freisprüche verlangt.

Die Ankläger waren davon ausgegangen, dass die damaligen Geschäftsführer Ende 2003 durch falsche Angaben an das Landesförderinstitut zu hohe Fördermittel kassierten. So hätten sie nicht angezeigt, dass sich der Kaufpreis für Maschinen nachträglich reduziert hatte. Dem Finanzamt seien durch falsche Steuererklärungen in diesem Zusammenhang rund 1,5 Millionen Euro Umsatzsteuer verloren gegangen, hieß es in der bereits 2008 vorgelegten Anklageschrift.

Die Staatsanwaltschaft sah im Unterschied zu Gericht und Verteidigung am Ende auch diese Vorwürfe als erwiesen an. Sie hatte insgesamt drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten gefordert und nur für die Mitangeklagten Bewährungsstrafen verlangt. Dem Staat war nach Berechnungen der Anklagebehörde ein Schaden von 2,3 Millionen Euro entstanden. Das hat sich dem Gericht zufolge nicht bestätigt. (anw)