Bundestrojaner für Unternehmen

Die Produktbeschreibung des KGB Employee Monitor liest sich wie der Anforderungskatalog des Bundestrojaners. Das Überwachungstool soll für mehr Arbeitsdisziplin bei Mitarbeitern sorgen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Daniel Bachfeld

Bessere Arbeitsdisziplin von Mitarbeitern und Schutz vor Durchsickern wichtiger Informationen verspricht der KGB Employee Monitor des Herstellers Refog Software. Was sich wie der Anforderungskatalog zum Bundestrojaner liest, ist die Produktbeschreibung zu der aktuellen Version der Überwachungssoftware: Sie zeichnet alle Tastatureingaben auf, macht regelmäßig Screenshots des Desktops, protokolliert alle Programme, fertigt Chat-Logs an und und zeichnet sämtliche Webseiten auf, die der Mitarbeiter besucht. Zusätzliches Schmankerl: Mit dem Programm lassen sich Worte definieren, die eine E-Mail an den Chef auslösen, falls der Benutzer sie auf seinem PC eingibt. Damit der Mitarbeiter davon nichts mitbekommt, versteckt sich das Programm im System.

Sämtliche Ereignisse werden mit Datum und Uhrzeit versehen. Die gesammelten Daten verschickt der Employee Monitor dann per Mail an den Chef oder lädt sie per FTP auf einen Server. Der Unterschied zwischen KGB-Tool und Bundestrojaner ist klein aber fein: Chefs sollen damit laut Pressemitteilung "Faulenzer auf frischer Tat ertappen können". Zudem soll es Gewissheit verschaffen, ob "Bandbreite und Computer nur zu Arbeitszwecken und nicht für Chats, Pornos oder Shopping genutzt werden". KGB Employee Monitor 4.21 ist als Netzwerkversion erhältlich.

Solche Spionage-Tools dürfen glücklicherweise in Deutschland nur sehr bedingt eingesetzt werden, da sie die Persönlichkeitsrechte verletzen und meist auch gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen. Insbesondere wenn die Überwachung heimlich erfolgt, dürfte etwa ein Chef die gesammelten Beweise kaum für eine Abmahnung oder Kündigung verwenden können. Üblicherweise wird in seriösen Unternehmen etwa die Nutzung des Internets über eine Betriebsvereinbarung geregelt – ganz ohne Trojaner.

Siehe dazu auch:

(dab)