Grüner Vorstoß für weniger "Handystrahlung" verpufft im Bundesrat

Die Landesregierung Baden-Württembergs ist im Bundesrat mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Grenzwerte für die von Funkanlagen ausgehende Strahlung deutlich zu senken.

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Die Landesregierung Baden-Württembergs ist im Bundesrat mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Grenzwerte für die von Funkanlagen ausgehende Strahlung deutlich zu senken. Der von Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) eingebrachte Vorschlag, die Grenzwerte in der Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung zu senken, fand im Umweltausschuss der Länderkammer keine Mehrheit. Das teilte das Ministerium am Freitag mit.

Unterstellers Ministerium hatte zur Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrats am Donnerstag den Antrag eingebracht, die Grenzwerte bei Funkanlagen im Hochfrequenzbereich (zum Beispiel Mobilfunk) sollten auf ein Zehntel der aktuellen Werte gesenkt werden. "Ich will vor allem im Umfeld von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen oder in der Nähe von Krankenhäusern sowie in Wohnungen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren möglichst wenig Strahlung", erklärte Untersteller.

Im Ausschuss fand der Vorstoß aus Stuttgart und Potsdam keine Mehrheit – nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums scheiterte der Vorstoß nur knapp. Untersteller bedauerte die "verpasste Chance", offenbar habe es "am nötigen Gestaltungswillen gefehlt". Der Minister betonte, sein Vorschlag habe eine Übergangsfrist von sechs Jahren enthalten, lediglich für Neuanlagen sollten die niedrigeren Grenzwerte sofort gelten. "Wenn niedrigere Grenzwerte den Funkbetrieb nicht beeinträchtigen, gibt es keinen Grund, dagegen zu sein", sagte Untersteller.

Auch Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Die Linke) macht sich für eine Senkung der Grenzwerte stark. "Die elektrischen und magnetischen Felder müssen minimiert werden. Dafür brauchen wir eine Verschärfung der bestehenden Grenzwerte", forderte Tack am Mittwoch in Potsdam. Tack unterstützt einen Vorstoß Nordrhein-Westfalens, gesetzliche Grenzwerte künftig für "nahezu alle Sendeanlagen, einschließlich solcher von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wie Rundfunk oder Behördenfunk", einzuführen. Auch Amateurfunkanlagen, sofern ihre Sendeleistung 100 Milliwatt überschreitet, sollen künftig unter die Regelung fallen. (vbr)