Telekom-Konkurrenten sehen Nachbesserungsbedarf bei Entwurf für Turbo-VDSL

Der TK-Dienstleister-Verband VATM findet den Entwurf der Regulierungsbehörde für das VDSL-Vectoring noch zu Telekom-freundlich.

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Von
  • Jürgen Seeger

Kurz vor der Anhörung zum Vectoring-Entwurf der Regulierungsbehörde hat der VATM, ein Branchenverband von TK-Dienstleistern, Unausgewogenheiten in dem Papier festgestellt. Zwar sei "die Mühe der Bundesnetzagentur erkennbar, [...] Investitionen weiter zu ermöglichen." Aber es müsse "doch festgestellt werden, dass die von ihr vorgeschlagenen Vectoring-Regelungen einseitig Ausbaumöglichkeiten der Telekom Deutschland begünstigen und in deutlich geringerem Maße Planungssicherheit für die Wettbewerber besteht", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Es geht dabei um die Frage, in welchem Umfang die letzte Meile zwischen DSLAM-Verteiler und Kundenanschluss von mehreren Anbietern genutzt werden kann, ohne dass dadurch das sogenannte "Turbo-VDSL" beeinträchtigt wird. Denn die geplanten 100-Mbit/s-Verbindungen arbeiten mit der Vectoring-Technik, die die exklusive Kontrolle über das ganze Endleitungsbündel vorsieht, um Störungen zu minimieren. Im Entwurf der Regulierungsbehörde sind darum Fälle vorgesehen, in denen die Telekom Konkurrenten von der Nutzung ihrer Leitungen und Verteiler ausschließen kann, um den eigenen Dienst nicht zu gefährden.

Der VTAM schlägt dagegen vor, der Regulierer solle nur "in den ganz seltenen Fällen, in denen zwei Unternehmen denselben Kabelverzweiger mit Glasfaser anschließen wollen, [...] als Schiedsrichter fungieren und Planungsübersicht haben". In der vorliegenden Form gewähre der Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) der Telekom Deutschland ohne Grund und Not einen grundsätzlichen Planungsvorteil, da anders als bisher die Planung der Telekom Vorrang haben und sie sogar nachträglich ein einseitiges Kündigungsrecht bekommen soll.

Für die für den 24. April angesetzte Anhörung hat der VTAM darum eigene Forderungen (PDF) aufgestellt und auch einen eigenen Vorschlag zur Regulierung veröffentlicht (PDF). (js)