Datenschutzbeauftragte kritisieren Google Analytics

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein verlangt in einem offenen Brief von Google Auskunft über die Erhebung und Nutzung der mit dem Tracking-Tool Analytics gesammelten Daten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 176 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Google ist mit seinem kostenlosen Dienst Analytics ins Visier von deutschen Datenschutzbehörden geraten. Mit Analytics können Website-Betreiber beispielsweise untersuchen, wo und wie lange Besucher auf ihren Seiten verweilen. Dazu betten sie in jede Webseite Javascript-Code ein, der Surfer-Daten wie die IP-Adresse an Google übermittelt. Die Landesdatenschutzbeauftragten Berlins und Schleswig-Holsteins kritisieren, dass dabei ein Webseitenbetreiber nur seine eigenen Besucher sieht, Google aber Kenntnis zu allen Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat, erlangen kann. Diese Nutzungsdaten könne das Unternehmen für weitere eigene Auswertungen verwenden.

Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holsteins (ULD), ließ deshalb jüngst einige Websites untersuchen: "Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein."

Nur in wenigen Fällen wiesen demnach die Webseitenbetreiber darauf hin, dass Analytics im Einsatz ist und eine Übermittlung der Daten zu Google in den USA oder anderswo erfolgt. "Damit wird von den Webseitenbetreibern regelmäßig gegen Datenschutzrecht verstoßen", konstatierte Weichert. Die Beobachtungen decken sich mit Studienergebnissen, die das IT-Controlling-Unternehmen Xamit bereits im vergangenen Jahr 2007 veröffentlichte. Aus einer Stichprobe von 14.000 deutschen Websites hatte Xamit ermittelt, dass rund sieben Prozent der Präsenzen Google Analytics einsetzten. Fast keiner der Google-Analytics-Kunden erwähnte aber den Einsatz des Tracking-Tools auf der Website.

Weichert, dem diese Ergebnisse ebenfalls bekannt sind, zog nun Konsequenzen und schrieb Google Deutschland sowie rund 25 Website-Betreiber an (Original-Anschreiben hier). Er könne keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von deutschen Surfer-Daten ins Ausland erkennen, teilte er Google mit. In einem Fragenkatalog verlangt er Auskunft über Art und Umfang der gesammelten Daten sowie über datenschutztechnische Maßnahmen bei Google, die verhindern, dass Nutzerdaten mit Hilfe von Cookies zusammengeführt werden. Google hat nun bis Ende Juli Zeit zu antworten. Im Gespräch mit heise online ließ Weicherts Stellvertreterin Marit Hansen keine Zweifel daran, dass ihre Behörde auf einer Antwort besteht: "Google unterwirft sich gemäß des 'Safe-Harbour-Prinzips' hierzulande deutschen Datenschutzbestimmungen, also muss man sich kritische Fragen von uns auch gefallen lassen." (hob)