Fotografen-Verband klagt gegen neue Google-Bildersuche

Google zeigt bei seiner Bildersuche nicht mehr nur Miniaturversionen von Fotos an, sondern große Abbildungen. Die Fotografenvereinigung Freelens kritisiert die Darstellung als Missachtung der Autorenrechte und will sich vor Gericht dagegen wehren.

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Von
  • dpa

Google zeigt bei seiner Bildersuche nicht mehr nur Miniaturversionen von Fotos an, sondern große Abbildungen. Die Fotografenvereinigung Freelens kritisiert die Darstellung als Missachtung der Autorenrechte und will sich vor Gericht dagegen wehren.

siehe auch:
- Kritik an Bildersuche wächst
- Warnung vor Vertrauensverlust
- Fotografen helfen Fotografen

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Der Fotografen-Berufsverband Freelens will dem Internetriesen Google untersagen lassen, bei seinem Bildersuchdienst auch bildschirmfüllende Fotos anzuzeigen. Nachdem Google auf eine Unterlassungsabmahnung nicht reagiert habe, habe man beim Landgericht Hamburg Klage gegen Google eingereicht, erklärte der Verband am Freitag in Hamburg. Freelens warf dem US-Konzern vor, gegen das deutsche Urheberrecht zu verstoßen. "Es muss daher gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um den fortdauernden Eingriff in Fotografenrechte zu beenden“, hieß es in der Freelens-Erklärung.

In den USA hat Google bereits seine Bildsuche umgestellt. Dort werden Bilder und Fotos nicht mehr nur in Miniaturversionen ("Thumbnails") präsentiert, sondern in höherer Auflösung auf der Google-Seite angezeigt. Bislang musste der Nutzer auf das kleine Bild klicken, um die Original-Webseite und das Bild in voller Auflösung zu sehen.

Die neue Google-Bildersuche

(Bild: Screenshot)

Ein Google-Sprecher hatte nach ersten Protesten von Fotografen und Künstlern erklärt, dass mit der neuen Suche Bilder "schneller, schöner im Design und verlässlicher angezeigt" würden. Es sei auch einfacher, mehrere Bilder hintereinander anzuschauen. Informationen zur Quelle würden an mehreren Stellen angezeigt. Am Freitag hieß es beim Internet-Konzern, man könne die Freelens-Mitteilung nicht kommentieren, weil eine solche Klage Google bisher nicht bekannt sei.

Freelens verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach es maximal zulässig sei, im Internet durch Suchmaschinen auffindbare Fotos in Thumbnail-Größe zu zeigen, wenn beim Anklicken zur Website weitergeleitet werde, auf der das Foto zu finden sei. „Diese Vorgaben werden durch Google nicht eingehalten. Vielmehr werden die Aufnahmen bei Anklicken in bildschirmfüllender Größe gezeigt, ohne auf die Ursprungswebsite weiter zu leiten.“

Der Berufsverband betonte, die neue Darstellung der Suchergebnisse sei in Deutschland mittlerweile für iPhone-Besitzer verfügbar. Diese Darstellungsweise habe Google-Konkurrent Yahoo bereits Anfang 2013 auf seiner deutschen Website angeboten. Nach einer Abmahnung von Freelens habe „Yahoo umgehend eine Unterlassungserklärung“ abgegeben. Bertram Solcher, der Vorsitzende von Freelens sagte, es sei „erschreckend, welch geringe Wertschätzung und welche Missachtung elementarster Autorenrechte den Urhebern durch Google entgegengebracht“ werde. "Es kann nicht sein, dass Fotografen zu reinen Content-Lieferanten von Google degradiert werden."

Der Verein Freenlens ist nach eigenen Angaben mit über 2300 Mitgliedern der größte Berufsverband für Fotojournalisten und Fotografen in Deutschland. (keh)