Biometrie-Gegner wegen Hausfriedensbruch angezeigt

In Passau haben Biometrie-Gegner gegen die geplante Einführung eines Fingerabdruck-Erfassungssystems für die Einlasskontrolle in einem Hallenbad demonstriert – und sich damit eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch eingehandelt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 357 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Passauer Erlebnisbad (peb) haben Biometrie-Gegner am Sonntag gegen die geplante Einführung eines Fingerabdruck-Erfassungssystems für die Einlasskontrolle in dem Hallenbad demonstriert – und sich damit eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch eingehandelt. Laut Polizeibericht betraten insgesamt sechs Personen am frühen Nachmittag das Schwimmbad – "getarnt als normale Badesgäste".

Im Bad hätten die Personen im Alter zwischen 15 und 37 Jahren dann 30 bis 50 aufblasbare und mit farbigen Handflächenabdrücken versehene Wasserbälle ins Schwimmbecken geworfen. Die Leute aus dem Stadtgebiet und dem Landkreis Passau, die selbst auch ins Wasser gehüpft seien, hätten so ihren Unmut gegen die geplante Speicherung der Fingerabdrücke im Kassensystem des Erlebnisbades zum Ausdruck gebracht, heißt es im Polizeibericht.

Nach Angaben des Betreibers soll mit der Fingerabdruck-Überprüfung im Schwimmbad der "Missbrauch von Saison- und Jahreskarten" bekämpft werden. Diese personenbezogenen Karten würden oft weitergegeben, obwohl das verboten sei, erklärte der Geschäftsführer der Passauer Stadtwerke, Gottfried Weindler. Derzeit werde das Fingerabdruck-System mit eigenen Beschäftigten getestet.

Ähnlich wie bei anderen Biometrie-Projekten sollen auch Zeitkarteninhaber in Passau künftig Referenzdatensätze ihrer Fingerlinien beim Betreiber hinterlegen, die dann bei jedem Schwimmbad-Besuch zur Überprüfung eines legitimierten Zutritts herangezogen werden. Dazu werden sogenannte Minutien ("kleine Details" wie Endpunkte, Gabelungen, Einschlüsse oder Inseln) der Fingerlinien extrahiert und deren Lage zueinander in einem Datensatz festgehalten.

Anders arbeitet im Übrigen auch die AFIS-Datenbank (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem) des Bundeskriminalamts nicht. Auch hier geht es um die mathematische Beschreibung der Eigenschaften eines Fingerabdrucks, damit dieser maschinell verarbeitet werden kann. Der Hinweis Weindlers, die im Schwimmbad eingesetzte Technik habe nichts mit herkömmlicher Fingerabdruck-Erfassung zu tun, trifft also nicht zu.

Die Protestaktion der Biometrie-Gegner stand laut Polizeibericht "offensichtlich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem genehmigten Informationsstand der Rechtshilfegruppe Passau zum Thema 'Datenschutz', der in der Nähe des Erlebnisbades aufgestellt war". Nach Beendigung der Protestaktion sei von Seiten der Stadtwerke Passau Strafantrag gegen die "Eindringlinge" wegen Hausfriedensbruch gestellt worden. Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Passau dauern an. (pmz)