Grüne: Österreichs Innenminister will Handyüberwachung ohne Kontrolle

Österreichs Innenminister Günther Platter (ÖVP) wolle mit einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes das Abhören von Mobilfunktelefonaten ohne richterliche Kontrolle ermöglichen, warnt der grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz.

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Von
  • Jürgen Kuri

Peter Pilz, österreichischer Nationalratsabgeordneter der Grünen, schlägt Alarm: Innenminister Günther Platter (ÖVP) wolle mit einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes das Abhören von Mobilfunktelefonaten ohne richterliche Kontrolle ermöglichen. Konkret geht es um den von der Regierung zur Begutachtung verschickten Entwurf eines neuen § 53 Sicherheitspolizeigesetz. In den Absatz 3a soll ein neuer dritter Satz eingefügt werden: "Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht, sind die Sicherheitsbehörden zur Abwehr dieser Gefahr darüber hinaus berechtigt, von den Betreibern im Mobilfunkbereich Auskunft über Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) zu verlangen sowie technische Mittel zur Lokalisierung einer von einem gefährdeten Menschen mitgeführten Endeinrichtung zum Einsatz zu bringen."

Die in dem Normentwurf erwähnten "technischen Mittel" sind laut Pilz die so genannten IMSI-Catcher. Dabei handelt es sich um Geräte, die einem Handy eine Mobilfunkzelle des Netzbetreibers vorgaukeln, in Wahrheit aber von einem Dritten, etwa der Polizei oder einem Geheimdienst, betrieben werden. Die in einem gewissen Umkreis aktiven Handys buchen sich daraufhin in die vom IMSI-Catcher bereitgestellte Zelle ein. Dessen Betreiber kann dann jegliche Kommunikation der Mobiltelefone abhören und mitschneiden. Das Ministerium schreibt im Vorblatt des Begutachtungsentwurfes auch, einen IMSI-Catcher zum Vollzug des § 53 Absatz 3a zu benötigen.

Genau hier hakt die Kritik von Pilz ein. Für das Aufspüren vermisster Personen sei ein IMSI-Catcher völlig überflüssig. In den Anmerkungen des Ministeriums wird mit der Abwehr akuter Gefahren argumentiert. Damit soll der Einsatz von IMSI-Catchern gerechtfertigt werden. Damit, betonte Pilz, wolle der Innenminister die richterliche Kontrolle aushebeln. Denn es sind weder eine gerichtliche Genehmigungspflicht noch zeitliche Beschränkungen für den Einsatz der 600.000 Euro teuren Abhörgeräte vorgesehen. Derzeit verfüge die Polizei über drei solche Apparate und wolle einen Vierten anschaffen. Pilz, der auch Sicherheitssprecher seiner Partei ist, tritt für den Einsatz technischer Mittel bei der Terrorismusbekämpfung ein. Dies dürfe aber nur unter richterlicher Kontrolle erfolgen, zumal die Genehmigungen im Ernstfall sehr schnell und einfach zu bekommen seien.

Der Grüne steht mit seiner Kritik nicht allein da. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat sich ebenfalls kritisch geäußert: "Den Sicherheitsbehörden soll es künftig ohne irgendeine justizbehördliche Kontrolle möglich sein, Standortdatenermittlungen Betroffener ohne deren Zustimmung vorzunehmen, obwohl gar keine Straftat oder auch nur ein gefährlicher Angriff vorliegen. Es soll ausreichen, dass aufgrund bestimmter Tatsachen "eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen" besteht. Welche Qualität Informationen haben müssen, damit die Sicherheitsbehörden eine gegenwärtige Gefahr im vorstehend genannten Sinne unterstellen können, bleibt unklar." Auch Wirtschaftskammer, Datenschutzrat und Arbeiterkammer konstatieren, dass durch die Novelle die von der Strafprozessordnung vorgesehenen gerichtlichen Kontrollmechanismen umgangen werden sollen.

Gegenüber dem ORF teilte eine Ministersprecherin mit, dass es darum gehe, in Not geratene Personen, die ein Handy bei sich tragen, zu lokalisieren. Nicht Inhaltsdaten, sondern Standortdaten sollten eruiert werden. Die Kontrolle der Sicherheitsbehörde erfolge durch einen Rechtsschutzbeauftragten. Wozu dabei die IMSI-Catcher erforderlich sein sollen, bleibt indes unklar. Aus dem Ministerium heißt es, dass die zur Begutachtung veröffentlichte Fassung inzwischen überholt sei. Eine neue Version soll noch diese Woche im Ministerrat behandelt werden. Die Begutachtungsfrist ist am 2. Oktober zu Ende gegangen. Nächste Woche soll die Novelle vom Nationalrat beschlossen werden. (Daniel AJ Sokolov) /

Daniel AJ Sokolov ist freier Journalist und berichtet für heise online über alle Themen aus Telekommunikation, IT und das gesellschaftlichge Umfeld in Österreich. Sokolov ist parallel dazu auch Mitglied der österreichischen Grünen und Vorsitzender der Bezirksvertretung Wien-Josefstadt. (jk)