Belgische GEMA verklagt Internetprovider

Die Verwertungsgesellschaft SABAM verlangt 3,4 Prozent auf alle Umsätze

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Von
  • Peter Mühlbauer

Die belgische Urheberrechtsverwertungsgesellschaft SABAM hat die drei größten Internetprovider des Landes, Belgacom, Telenet and Voo, vor einem Brüsseler Gericht auf Zahlung einer Umsatzabgabe in Höhe von 3,4 Prozent verklagt. SABAM hatte diese Forderung bereits im November 2011 erhoben, war damit aber auf taube Ohren gestoßen, weil die Provider keine Anspruchsgrundlage dafür sehen.

Die Verwertungsgesellschaft begründet ihren Wunsch damit, dass die Einnahmen aus der Leermedienabgabe in den letzten 13 Jahren um 54 Prozent zurückgingen und die Geldflüsse von Streaming-Anbietern wie Apple, Google und Spotify nicht in entsprechendem Ausmaß stiegen. Das führt man auf nicht lizenziere Angebote zurück, durch deren Existenz Internetprovider indirekt Geld verdienen würden.

Die belgische Internet Service Providers Association (ISPA) reagierte auf die Klage mit der Bemerkung, dass man nicht kontrolliere und dem entsprechend auch nicht dafür verantwortlich sei, was Nutzer mit ihren Internetanschlüssen machen. Eine Abgabe, wie sie die SABAM verlage, komme einer Steuer gleich, weil sie alle Nutzer treffe – egal, ob sie die von der Verwertungsgesellschaft kritisierten Angebote nutzen oder nicht. Viele User, die jetzt für ihre Musik und ihre Filme bei iTunes und Lizenznehmern zahlten, würden dann zweimal für dieselbe Sache zur Kasse gebeten.

Wie die Chancen der SABAM auf einen Erfolg im Prozess stehen, ist offen. Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass die Verwertungsgesellschaft über mehrere Instanzen hinweg eine Niederlage einstecken müsste: 2011 scheiterte sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Klage, die den Provider Scarlett dazu verpflichten sollte, Inhalte zu filtern, und im Februar 2012 verlor sie vor dem EuGH einen Prozess gegen das soziale Netzwerk Netlog. (pem)