Wikileaks erhält Domain zurück

Die Webseite Wikileaks hat ihren Domainnamen zurück erhalten, nachdem US-Richter Jeffrey White seine einstweilige Verfügung zur Sperrung der Domain am Freitag als offensichtlich erfolglos aufgehoben hatte.

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Von
  • Torsten Kleinz

Die Whistleblower-Webseite Wikileaks ist wieder unter der angestammten Adresse erreichbar. Der US-Richter Jeffrey White hob am Freitag die einstweilige Verfügung auf, mit der er den kalifornischen Registrar Dynadot zur Sperrung der Domain verpflichtet hatte.

In dem Streit geht es um Unterlagen über Kunden der Schweizer Bankengruppe Julius Bär, die im Januar auf der Seite veröffentlicht worden waren. Die Anwälte der Bank hatten zuerst ohne Erfolg die Löschung der Dokumente verlangt und dann vor Gericht erwirkt, dass die Domain gesperrt wurde. Darin sahen Bürgerrechts- und Medien-Organisationen einen Verstoß gegen die US-Verfassung und unterstützten Wikileaks vor Gericht. Die Bankengruppe bestreitet dagegen die Echtheit der Dokumente und beschuldigt Wikileaks, gegen die Persönlichkeitsrechte ihrer Mandanten zu verstoßen.

Das Gericht begründete die neue Entscheidung unter anderem mit der Erfolglosigkeit der ersten Verfügung. Die umstrittenen Dokumente wurden auf zahlreichen weiteren Webseiten gespiegelt und waren auch nach Sperrung des Domainnamens verfügbar. Statt die Identität ihrer Klienten zu schützen, hatte die Bank durch den sogenannten Streisand Effekt das genaue Gegenteil erreicht.

Die Betreiber von Wikileaks geben sich weiterhin kämpferisch: Mittlerweile haben sie neue Dokumente zu den Offshore-Geschäften der Bank veröffentlicht und beschuldigen deren Anwälte der Lüge und des Missbrauchs des Gerichts. Zusammen mit der Schweizer Nichtregierungsorganisation Erklärung von Bern wollen sie die Dokumente und die Aussage eines ehemaligen Managers der Bank verifizieren, um Ermittlungen gegen die vermeintlichen Steuerhinterzieher zu erzwingen. (Thorsten Kleinz) (hps)