Elektronische Gesundheitskarte: Patientenverfügung als Protest

Der Arzt verpflichtet sich mit einer Verfügung des Aktionsbündnisses "Stoppt die e-Card", keine Patienten-Krankheitsdaten in "zentralen Computern außerhalb der Arztpraxis" zu speichern.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Aktionsbündnis Stoppt die e-Card hat den Vordruck für eine Patientenverfügung veröffentlicht, die die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) stoppen soll. Der Arzt verpflichtet sich nach dieser Verfügung, keine Patienten-Krankheitsdaten in "zentralen Computern außerhalb der Arztpraxis" zu speichern. Umgekehrt verpflichtet sich der Patient, seiner Versicherung kein Foto für die eGK zur Verfügung zu stellen.

Mit der Patientenverfügung hat das Aktionsbündnis eine weitere Möglichkeit geschaffen, mit der Patienten ihr Nein zur elektronischen Gesundheitskarte dokumentieren können. Bislang kam ein Nein eher von organisierten Akteuern auf der Seite der "Leistungserbringer", etwa der Freien Ärzteschaft. Diese Ärztegruppe will die Patientenverfügung in ihren Praxen auslegen. Die Weigerung, ein Foto abzuliefern, kommt zu einem Zeitpunkt, an dem einige Krankenkassen Probleme bei der Einholung von Fotos einräumen. Wer sein Foto nicht über die Homepage seiner Krankenkasse hochlädt, wie es etwa die BKK Gildemeister anbietet, ist daher noch nicht gleich ein aktiver Gegner der Gesundheitskarte.

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't – Hintergrund mit Links zur aktuellen und bisherigen Berichterstattung über die elektronische Gesundheitskarte und die Reform des Gesundheitswesens:

(Detlef Borchers) / (jk)