Roter Alarm für Porno-Trolle

Ein US-Bundesrichter hat die Faxen dicke und lässt eine für Porno-Abmahnungen berüchtigte Kanzlei den Zorn des Khan spüren. Den Anwälten wird der Warpkern unterm Hintern jetzt ganz schön heiß.

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"Die Bedürfnisse Vieler stehen über denen Weniger" – Spock

Was mit diesem Zitat aus Star Trek II: Der Zorn des Khan beginnt, endet mit einer Salve rechtlicher Photonen-Torpedos gegen ein "Kollektiv von Porno-Trollen", denen jetzt der Warpkern unterm Hintern ganz schön heiß wird. Auf der Brücke lehnt sich entspannt zurück: Der ehrenwerte Otis D. Wright II, seines Zeichens US-Bundesrichter in Kalifornien.

Wright hat es in einem Verfahren mit einer für fadenscheinige Porno-Urheberrechtsklagen berüchtigten US-Kanzlei zu tun, wollte die Forderungen der Anwälte aber offenbar nicht einfach durchwinken. Die Kanzlei Prenda Law vertritt mit einer Handvoll Anwälten die Rechteinhaber von Pornofilmen und geht nach der bekannten Masche gegen Internetnutzer vor, die sich einen Porno über Bittorrent heruntergeladen haben sollen.

"Die Kläger haben den Nexus aus veraltetem Urheberrecht, lähmendem sozialen Stigma und unbezahlbaren Anwaltskosten gefunden", beschreibt Wright das Geschäftsmodell der Anwälte in seinem vor "Star Trek"-Anspielungen strotzenden Beschluss (PDF-Datei). "Sie bieten einen Vergleich für eine Summe an, die genau unter den Kosten für eine minimale Verteidigung liegt." So weit ist das noch nicht ungewöhnlich.

Für Prenda Law fangen die Schwierigkeiten an, als Richter Wright in einem der zahlreichen Porno-Prozesse nachfragt und die Anwälte ihren Anspruch begründen sollen. Die Anwälte hatten entgegen einer Anordnung des Gerichts offenbar versucht, bei einem Provider an die Nutzerdaten zu einer IP-Adresse zu kommen. Dem Richter legen sie einen gefälschten Urheberrechtsnachweis vor. In einer Anhörung lassen die Anwälte zudem viele Fragen offen.

Wright gelangte zu der Überzeugung, dass hinter den von Prenda Law vertretenen Firmen, die jeweils nur die Urheberrechte für ein paar Pornos besitzen, die Anwälte selbst stecken. "Als das Gericht erkannte, dass die Kläger unter dem Deckmantel von Scheinfirmen und Betrug operieren, ist das Gericht auf Gefechtsstation gegangen", schreibt Wright. Der für Prenda Law handelnde Anwalt habe sich als "redshirt" herausgestellt, der von höher gestellten Anwälten des "Kollektivs von Porno-Trollen" kontrolliert werde.

Prenda Law, die mit dieser Masche Millionen gemacht haben sollen, versuchen unterdessen, einige Klagen wieder zurückzuziehen. Bei Wright kommen sie damit aus der Nummer aber nicht mehr raus: Der Richter verdonnerte die Kanzlei, 40.659,86 US-Dollar für die Anwaltskosten eines Beklagten zu zahlen – und zur Strafe gleich doppelt. Die Fußnote dazu: "Der Strafanteil wurde knapp unter den Kosten einer wirksamen Berufung berechnet".

Ein Vertreter von Prenda Law kündigte gegenüber der Los Angeles Times dennoch Berufung an. Schwerer als die 81.319,72 US-Dollar dürfte allerdings wiegen, dass Wright die Prenda-Law-Juristen bei Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft melden will.

"Das Urheberrecht, ursprünglich zum Ausgleich für darbende Künstler entworfen, erlaubt in diesem Zeitalter elektronischer Medien darbenden Anwälten, die Bürgerschaft auszuplündern." - Otis D. Wright II (vbr)