Schweizer zahlen künftig Gebühren für Internet-TV und -Radio

Ab September werden in der Schweiz Radio- und Fernsehgebühren für "internetfähige Multimedia-Geräte" fällig, wenn diese einen "gleichwertigen Empfang wie konventionelle Geräte" bieten. Gebührenpflichtig sind dann auch alle Handys mit Radio-Empfang.

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Von
  • Tom Sperlich

Radio- und Fernsehgebühren müssen in der Schweiz künftig auch diejenigen zahlen, die auf dem Computer Internet-TV- und Radio-Angebote wie Zattoo oder nello nutzen. Zur Kasse gebeten werden ab 1. September 2008 zudem Konsumenten, die über ein "internetfähiges Multimedia-Gerät" einen "gleichwertigen Empfang wie mit konventionellen Geräten" erhalten. Gebührenpflichtig sind dann auch Handys, die Radio empfangen können oder DVB-H respektive DVB-T integriert haben. Ausgenommen sind bei Mobiltelefonen solche ohne Radioempfang oder jene, die etwas ältere TV-Streamingangebote unter UMTS/EDGE nutzen, "da die Empfangsqualität nicht vergleichbar ist mit derjenigen der traditionellen Empfangsgeräte", teilte das Bundesamt für Kommunikation Bakom mit.

Voraussetzungen für die Gebührenpflicht beim Computer sind ISDN- oder Breitbandanschluss sowie die Installation eines Medienwiedergabeprogramms (etwa Mediaplayer oder Realplayer). Außerdem muss der Nutzer über ein kostenpflichtiges Abonnement oder auch eine kostenlose Registrierung bei einem Internet TV-Anbieter zwecks Fernsehempfang verfügen. Bei letzterem entspräche dies, so das Bakom, "der Absicht, den Computer zum Empfangsgerät zu machen". Bei Computern die gewerblich genutzt werden, kann eine Gebührenpflicht umgangen werden, so das Bakom, wenn entweder keine Lösung installiert sei oder betriebsintern der Programmempfang verboten werde.

Die neue Regelung gilt freilich nur für jene Nutzer dieser Angebote, die bisher kein Radio- oder Fernsehgerät angemeldet haben. Pro Haushalt ist die Gebühr nur einmal für alle Geräte abzuführen. Nach Angaben des Bakom zahlen rund 90 Prozent der Schweizer Haushalte Gebühren für ein Radio und etwa 95 Prozent für ein Fernsehgerät an die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren, die Billag AG. Bei begründetem Verdacht auf "Schwarzsehen" oder "Schwarzhören" kann die Billag das Bakom informieren, und dann per Hausdurchsuchungsbefehl überprüfen, ob anmeldungspflichtige Geräte genutzt werden. Nicht in Frage käme, dass Internet-TV-Plattformen Kundendaten herausgeben müssen, versichert das Bakom.

Als Strafe fürs Schwarzsehen sind Bußen bis zu 5000 Franken (rund 3100 Euro) vorgesehen. Jährlich nimmt die Billag 1,2 Milliarden Franken ein (rund 740 Millionen Euro), unter anderem um die Programme der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG zu finanzieren und um lokale Radio- und Fernsehstationen zu unterstützen. (Tom Sperlich) / (pmz)