Streaming-Anbieter kritisieren bayerische Medienanstalt

In Bayern sollen Streaming-Angebote, die mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig sehen können, genehmigungspflichtig werden. Anbietern und Produzenten von Videoinhalten sind diese Pläne der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zuwider.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

In Bayern sollen Streaming-Angebote, die mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig sehen können, künftig als Rundfunk gelten und damit genehmigungspflichtig werden. Johannes Kors, Sprecher der bayerischen Landesmedienanstalt (BLM), erläutert gegenüber heise online: "500 gleichzeitige Nutzungsmöglichkeiten oder mehr sind für die Landesmedienanstalten der Beleg dafür, dass ein Angebot für die Allgemeinheit bestimmt ist." Dabei sei es irrelevant, "wie viele Nutzer das an die Allgemeinheit gerichtete Angebot tatsächlich nutzen". Ein Hörfunksender über UKW wäre auch dann Rundfunk, wenn dieses Programm tatsächlich niemand einschalten würde. Die rundfunkrechtliche Genehmigungspflicht setze deshalb nicht erst bei nachweisbarem Markterfolg ein, sondern bestehe von Anfang an.

Die bayerische Landesmedienanstalt ist Vorreiter bei der Umsetzung der 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, der eine derartige Regulierung der Content-Provider verlangt. Weitere Landesmedienanstalten werden in absehbarer Zeit folgen. Bei ihnen müssen Content-Provider die Zulassung beantragen.

Bei den Anbietern von Streaming-Inhalten löst diese Neuregelung Erstaunen aus. Mario Sixtus, als Produzent von journalistischen Videoinhalten im Internet unterwegs, hält dies für "ungefähr den größten Schwachfug, den man im 21. Jahrhundert überhaupt von sich geben kann". Theoretisch sei von dieser Regelung jeder betroffen, der mit seinem Handy Live-Streaming-Dienste wie beispielsweise "Qik" nutzt, da diese mehr als 500 gleichzeitige Abrufe zulassen. Sixtus meint, da heutzutage jeder ein Sender sein könne, die Angst der Rundfunkregenten um ihre Existenzberechtigung zu erkennen.

Pod- und Vodcaster Thomas Wanhoff produziert Wissenschaftsvideos und fragt sich, ob die Übertragung eines Wissenschaftskongresses im Internet als Fensehen gelte und ob sie reguliert werden müsse. Auch sei fraglich, worin der Unterschied besteht, wenn 500 Nutzer gleichzeitig den gleichen gestreamten Inhalt anschauen und sich diese 500 Nutzer den Inhalt gleichzeitig herunterladen. Wanhoff hält die vorgeschlagene Regelung für "Nonsens und eine Bankrotterklärung der BLM".

Auch Markus Beckedahl, Veranstalter des Berliner Blogger-Events Re:Publica und Betreiber des Blogs Netzpolitik.org erkennt in der neuen Content-Regulierung ein Problem: "Teilweise hosten wir unsere Netzpolitikvideos extern bei Videoplattformen, oft nutzen wir aber auch den eigenen Server, um Flash zu streamen. Damit bieten wir 500 bis 10.000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten, denn das ist ja nur eine Frage der Serverkapazität." Anstatt diese neuen Medienformen zu fördern und wachsen zu lassen, würden sie nun unnötig reguliert. Dabei werde viel Rechtsunsicherheit geschaffen, die diesen Kommunikationsformen schaden könnte, meint Beckedahl gegenüber heise online. (Christiane Schulzki Haddouti) / (anw)