Telekom klagt gegen Entscheidung der Bundesnetzagentur

Mit dem Beschluss der Regulierungsbehörde, der Telekom-Konkurrenten den Zugang zur "letzten Meile" erleichtern soll, müsse die Telekom Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötige.

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  • dpa

Die Deutsche Telekom hat beim Verwaltungsgericht Köln Eilklage gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern (von der Telekom Kabelverzweiger genannt) eingereicht. Mit dem Beschluss der Regulierungsbehörde müsse die Telekom Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötige, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns vom Montag. Die daraus entstehenden Kosten bekomme die Telekom aber wegen einer vom Regulierer eingeführten Kappungsgrenze nicht in voller Höhe erstattet. "Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert", wurde Telekom-Finanzvorstand Tim Höttges zitiert.

Im März hatte die Netzagentur entschieden, die Telekom müsse den Konkurrenten künftig den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung, die sogenannte "letzte Meile", bereits am Schaltverteiler gewähren. Damit verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik der Telekom-Konkurrenten und dem Kunden. Die Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortszugang für das Netz aufbauen. Mitte Juni legte der Regulierer die Entgelte für den Zugang fest. Mit der Eilklage trete der Beschluss der Bundesnetzagentur zunächst nicht in Kraft, erklärte ein Telekom-Sprecher. Das Eilverfahren könne noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.

Bereits im April hatte die Telekom gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur protestiert, die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung zu senken. Damals hatte der Bonner Konzern angekündigt, in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro weniger als bislang geplant in den Breitbandausbau investieren zu wollen. (dpa) / (jk)