100 Millionen Euro für Hochleistungsrechner an Hochschulen

Bund und Länder wollen Hochleistungsrechner an Hochschulen künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen fördern. Voraussetzungen sind beispielsweise "herausragende wissenschaftliche Qualität" und "nationale Bedeutung" des Forschungsprogramms.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die für die Koordination der Wissenschafts- und Forschungsförderung in Deutschland zuständige Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat beschlossen, dass Bund und Länder Hochleistungsrechner an Hochschulen ab 2009 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam fördern werden. Die GWK folgt damit einer Empfehlung (PDF-Datei) des Wissenschaftsrates von Anfang Juli. Laut GWK soll für einen Zeitraum von sechs Jahren ab 2009 eine neue Förderlinie für Hochleistungsrechner mit einem Finanzvolumen von insgesamt 100 Millionen Euro eingerichtet werden.

Der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Nachfolgerin der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK), gehören neben dem Bundesforschungsminister und dem Bundesfinanzminister die entsprechenden Minister auf Länderebene an. Aufgabe des Gremiums, das derzeit von Annette Schavan (CDU) und dem Berliner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Jürgen Zöllner (SPD), geleitet wird, ist die Steuerung von Forschungsförderung mit "überregionaler Bedeutung". Im Vordergrund steht dabei laut Verwaltungsabkommen (PDF-Datei) immer die "Steigerung der Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb".

"Die Verfügbarkeit von Rechenkapazität ist ein entscheidender Standortfaktor im internationalen Wettbewerb", heißt es in einer Mitteilung der GWK. Um die wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft zu sichern, sei ein fortlaufender qualitativer und quantitativer Ausbau der Rechnerversorgung erforderlich, darunter auch die Ausstattung der Hochschulen mit Rechenleistung der unteren und mittleren Leistungsebenen. Anders als in den vergangenen Jahren soll die Förderung von Hochleistungsrechnern an Hochschulen aber nicht mehr offen, sondern nur noch nach "programmatisch-strukturellen Richtlinien" erfolgen.

Nicht mehr finanziell unterstützt wird im Rahmen der "Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten" (Artikel 91b Grundgesetz) künftig "Forschungsinfrastruktur zur allgemeinen Versorgung einer oder mehrerer Hochschulen mit Rechenleistung". Vielmehr sollen ab 2009 immer "die herausragende wissenschaftliche Qualität und die nationale Bedeutung, die mit der Investition verbunden sind", Voraussetzungen für eine Förderung sein. Antragsteller müssen zudem darlegen, dass "der Rechner zur Durchführung der im Antrag dargelegten Forschungsprogramme" durch diese "ausgelastet wird".

Unabhängig von der neuen Förderlinie für Hochleistungsrechner würden zudem Rechner der allerhöchsten Leistungsklasse in Jülich, München und Stuttgart aufgebaut, heißt es weiter in der GWK-Mitteilung. Das Höchstleistungsrechenzentrum Stuttgart (HLRS), das Leibniz-Rechenzentrum in Garching bei München (LRZ) und das Jülicher John von Neumann-Institut für Computing (NIC) hatten sich im vergangenen Jahr zum Gauss Centre for Supercomputing (GCS) zusammengeschlossen, dem "nationalen, deutschen Zentrum für Supercomputing". Zuletzt wurde das Zentrum zur Gauss-Allianz erweitert, der nun zwölf Supercomputerzentren in Deutschland angehören. (pmz)