Verleger fordern Schutz vor und Geld von Suchmaschinen

In einem Beitrag für die FAZ fordert Verleger Hubert Burda, Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, mehr gesetzlichen Schutz für die Printpresse vor "Enteignung durch das Netz" sowie Beteiligung an den Gewinnen der Suchmaschinen.

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Von
  • Detlef Borchers

In der Debatte um ein so genanntes "erweitertes Leistungsschutzrecht" hat Hubert Burda, Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen der Suchmaschinen gefordert. "Fair share und fair use" müssten Burda zufolge neu definiert werden. In einem Artikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) beklagt Hubert Burda die schleichende Enteignung der Verleger durch das Netz und fordert den Gesetzgeber auf, die Verlage vor dieser Enteignung besser zu schützen.

Burda, Eigentümer von Hubert Burda Media mit Angeboten wie Focus Online, rekapituliert dazu eine Diskussion, die er 1995 mit Bill Gates und anderen Vertretern der digitalen Welt geführt hat. Während Gates meinte, Gewinne im Netz würden durch Werbung erzielt, votierte Burda seinerzeit für Transaktionserlöse. "Doch damals konnte kein Mensch ahnen, dass der Löwenanteil der Online-Werbung nicht unmittelbar an Inhalte geknüpft sein würde, wie wir es damals kannten, zum Beispiel an journalistische Angebote im Netz, sondern an die Algorithmen marktdominierender Suchmaschinen, die auf diese Inhalte verlinken."

An dieser neuen Linkökonomie möchten die Verleger nun teilhaben. In seinem Plädoyer für ein neues "erweitertes Leistungsschutzrecht" fordert Burda den Gesetzgeber auf, den "Bogen der Rechte deutlich zu spannen" und den Verlagen einige Rechte gegenüber den dominierenden Suchmaschinen einzuräumen. Zu den von den Verlegern gewünschten Rechten zählen:

  • Das Recht, von den Suchmaschinen nach objektiven Kriterien gefunden zu werden.
  • Das Recht, an den Erlösen der Suchmaschinen fair und zu überprüfbaren Konditionen zu partizipieren.
  • Das Recht auf Neutralität der Plattformen und damit verbunden die Garantie, dass Inhalte von verlegerischen Transaktionsangeboten von Suchmaschinen nicht für eigene Geschäftsmodelle genutzt werden.

Die drei neuen Rechte fasst Burda in seinen Ausführungen zu einem "Recht auf Transparenz" zusammen, das Fairplay in der digitalen Welt gesetzlich festschreiben soll. Den Appell an den Gesetzgeber verbindet Burda mit dem Verweis auf das besondere Kulturgut des Qualitätsjournalismus, wie er nur von den Verlagen produziert werden könne. Burda bezieht sich dabei explizit auf die Kommunikationsforscherin Miriam Meckel, die in der gleichen Zeitung ein Plädoyer für den Qualitätsjournalismus veröffentlicht hatte, das nicht unwidersprochen blieb.

Auch der Philosoph Jürgen Habermas, der sich für eine staatliche Unterstützung von Qualitätszeitungen ausgesprochen hat, wird von Burda in seinem Appell an den Staat bemüht, in der nächsten Legislaturperiode schnellstmöglich den Verlegerschutz anzugehen: "Freier, verantwortungsvoller Journalismus muss refinanzierbar bleiben. Und wenn die strukturelle Krise der freien Presse deren finanzielle Spielräume enger werden lässt, muss die rechtliche Absicherung der wirtschaftlichen Basis umso mehr ein Selbsterhaltungstrieb unseres Rechtsstaats sein." (Detlef Borchers) / (vbr)