Xbox One: Microsoft erklärt das komplizierte DRM

Kinect-Überwachung, Gebrauchtspiele-Verkauf und Online-Zwang: Bislang hatte Microsoft widersprüchliche Angaben dazu gemacht. Kein Wunder: Die Sache ist kompliziert.

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Drei Tage, bevor Microsoft auf der Spiele-Messe E3 weitere Spiele für seine kommende Xbox One präsentieren will, hat sich der Hersteller auf seiner Webseite zu den drei wichtigsten Kritikpunkten des Systems geäußert: die Kinect-Überwachung, den Gebrauchtspiele-Verkauf und den Online-Zwang. Microsofts Anwälte haben sich ein kompliziertes DRM-System ausgedacht, das vorab offenbar noch nicht einmal die eigenen Mitarbeiter komplett verstanden hatten, sodass sie gegenüber Pressevertretern zum Teil widersprüchliche Angaben machten.

Die Kinect-Kamera der Xbox One: Man darf sie auch abschalten.

(Bild: Microsoft)

Die Kinect-Kamera muss zwar an der Xbox One angeschlossen sein, Anwender können sie jedoch auch abschalten oder pausieren. Die Aufweckfunktion aus dem Standby per Zuruf soll sich deaktivieren lassen, sodass das Mikrofon nicht die ganze Zeit offen ist. Zudem lasse sich die Konsole auch mit herkömmlichen Controllern oder Fernbedienungen steuern, dazu müsse die Kinect-Kamera nicht eingeschaltet sein. Dies sei nur nötig, wenn die Spiele oder Anwendungen ohne Kinect nicht funktionieren. Zudem stellt Microsoft klar, dass der Anwender stets darüber informiert werde, bevor Daten wie aufgezeichnete Videos, Fotos, Mimik-Reaktionen oder Pulsraten von der Konsole online übertragen würden.

Die Xbox One muss generell, aber nicht ständig mit dem Internet verbunden sein, damit die Konsole das DRM-System überprüfen und Updates herunterladen kann. Die Spiele von Disc werden komplett auf die Festplatte installiert und mit einer Seriennummer an das Online-Konto des Spielers gebunden. Die Disc ist zur Kopierschutzabfrage nicht mehr nötig. Allerdings muss ein Spieler auf seiner Konsole zuhause sich mindestens einmal innerhalb von 24 Stunden online einloggen, damit er auf seine Bibliothek zugreifen darf. Er kann sich auch auf weiteren Konsolen, zum Beispiel bei einem Freund mit seinem Konto einloggen und spielen, dort darf die Internetverbindung aber nur für eine Stunde unterbrochen werden. Die eigene Spielbibliothek soll man auch für bis zu zehn Familienmitglieder freigeben dürfen, die dann jeweils einzeln unterschiedliche Spiele starten dürfen.

Microsoft hat sein System so ausgelegt, dass die jeweiligen Publisher der Spiele entscheiden können, ob sie den Weiterverkauf eines Spiels erlauben oder nicht und ob sie dafür eine Gebühr verlangen. Der Originalkäufer darf das Spiel einmal an einen Freund veräußern, der seit mindestens 30 Tagen auf seiner Freundesliste ist. Ein privater Verkauf an Fremde zum Beispiel via eBay wird somit generell verhindert. Ebenso darf der Freund, der das Spiel gebraucht gekauft hat, dieses nicht an einen weiteren Freund veräußern. Ein freier Verkauf wird nur noch an registrierte Händler wie beispielsweise die Kette Gamestop möglich sein, die die Konto-Verknüpfung der Registriernummer des Spiels aufheben können. Dafür können die Publisher wiederum eine Gebühr verlangen. Microsoft selbst will als Xbox-Lizenzgeber zunächst keine Freischaltgebühr erheben, behält sich diese Möglichkeit aber explizit für eine Änderung der Nutzungsbedingungen in Zukunft vor.

Gerade dieser letzte Punkt wird wegen der Einschränkungen des freien Verkaufs hierzulande wohl noch die Verbraucherschützer beschäftigen. In jedem Fall wird man beim Kauf eines Xbox-One-Spiels sehr genau das Kleingedruckte studieren müssen, um zu sehen, ob und wie ein Spiel eventuell wieder verkauft werden darf. (hag)