Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia wegen Preiserhöhung für Analog-TV ab

Die zum Januar angekündigte Preiserhöhung des Kabelnetzbetreibers Unitymedia für analogen TV-Empfang ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unwirksam.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die zum Januar angekündigte Preiserhöhung des Kabelnetzbetreibers Unitymedia für analogen TV-Empfang ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unwirksam. Die Verbraucherzentrale habe das Kölner Unternehmen abgemahnt, berichtete die Organisation. Über analoges und digitales Kabel von Unitymedia empfangen etwa 5,5 Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen TV-Programme.

Da sich bislang erst rund eine halbe Million Haushalte für den digitalen Kabelanschluss entschieden hätten, lasse Unitymedia derzeit eine breite Werbe-Kampagne laufen, führen die Verbraucherschützer zum Hintergrund des Verfahrens aus. Dabei sollten Kunden, die Analog-TV per Unitymedia-Kabelnetz empfangen, mit einem zweiseitigen Schreiben zum Wechsel auf digitales Kabel-TV bewegt werden. Sie würden jedoch nicht deutlich genug über die Preiserhöhung informiert.

In dem Unitymedia-Schreiben sei von einer "neuen Preisstruktur" die Rede; der digitale Kabelanschluss bringe mehr, koste aber künftig weniger als der analoge. Was erfreulich klingen solle, bedeute, dass Kunden, die weiter analoges Kabel haben wollten, eine Preiserhöhung hinnehmen müssten. In dem Reklame-Schreiben sei jedoch weder von der Preiserhöhung um gut 15,6 Prozent die Rede, noch werde diese genau beziffert. Die monatliche Gebühr für analoges Kabel hebt sich vom 1. Januar demnach um 2,41 Euro auf 17,90 Euro, digitales Kabel soll von dann an 16,90 Euro kosten.

Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Unitymedia nun aufgefordert, die nach Ansicht der Organisation unwirksame Klausel künftig nicht mehr zu verwenden; die Verbraucherschützer fordern zudem eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung von Unitymedia. Kunden, die die Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss nicht akzeptieren wollen, sollten der Unitymedia-Preiserhöhung schriftlich widersprechen; ein kostenloses Musterschreiben (RTF-Datei) bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Website an. Ab Januar 2008 sollte "bis zur abschließenden juristischen Klärung der neue erhöhte Preis nur unter Vorbehalt gezahlt werden", rät die Organisation. (jk)